Abschließen: Verwendet, um das Unzugänglichmachen von Gebäuden oder Grundstücken durch Anbringen eines Schlosses oder Riegels zu bezeichnen. Häufig auch im gehobenen Sprech zu finden, um kenntlich zu machen, dass beide Seiten eines Vertrags oder einer Verhandlung zu einer Einigung gekommen sind. Dann wird ebendieser abgeschlossen. So werden beispielsweise Verträge mit Verwaltungsgesellschaften abgeschlossen, oder eben nicht, wie sich jetzt – ein Hoch darauf! – herausstellte. Abgeschlossen ist übrigens etwas Anderes als geschlossen. So dürfen beispielsweise Privatpersonen Waffen nur in abgeschlossenen Behältnissen transportieren, nicht in nur geschlossenen. Waffen gibt’s auch bei der Bundeswehr, die Jungs und Mädels da gehen aber nicht so leichtfertig mit ihnen um wie Andere in andern Ländern. In den USA hingegen werden statt Waffen lieber Weltbilder abgeschlossen – zum Beispiel das vom „bösen Islam“, das inzwischen auch in den Köpfen vieler Deutscher zu finden ist.    

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