Da wird selbst die eine oder andere Lehrkraft bestimmt erleichtert sein und der Widerstand der selten so einmütigen Koalition aus LandesschülerInnen- und Philologenverband sowie Gewerkschaften und Elternvertretungen gegen die selektive Persönlichkeitsbenotung sicherlich schwinden. Und vielleicht werden die Lehrkräfte von den Head-hunters der führenden Unternehmen demnächst ja auch noch mit Kopfgeld belohnt, wenn sie ihre Kopfnüsse – Verzeihung: -noten – besonders sorgfältig verteilen. Kein Wunder: Der Wille der Wirtschaft scheint inzwischen auch in der NRW-Bildungspolitik oberstes Gebot zu sein. Daher ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland, das selbst vor Kopf(geld)noten auf Abgangszeugnissen nicht zurückschreckt.

Und die Headhunters werden der NRW-Schulministerin für die aktuelle Benimmnotenreform bestimmt zu Füßen liegen – schließlich ist die Selektion leistungsbereiter Subjekte anhand von drei Noten im Kopf viel rationeller zu bewerkstelligen als bei doppelter Kopfnotenzahl. Sogar so manche/-r SchülerIn und angehende/-r Studierende/‑r mag Schulministerin Sommer die ökonomische Halbierung der Doppelkopfnoten vielleicht danken – wenn schon die blöden Studiengebühren nicht halbiert werden. Andere werden dagegen zurecht einwenden, dass es sich bei dem Kopfnotenschnellschuss vielmehr um eine spontane Kopfgeburt oder einen kopflosen faulen Koalitionskompromiss handelt – und dass die Landesregierung den Schuss nicht gehört hat. Wie übrigens auch bei den aktuellen Bestrebungen zur Legalisierung des „finalen Rettungsschusses“ durch eine von allem verkopften Ballast befreite Änderung des Polizeigesetzes NRW: ein Tabubruch, zu dem sich die abgelöste kopflastige rot-grüne Regierung niemals hatte durchringen können. Nun aber, mit kühlem, von sämtlichem ethischem Etikettenschwindel gereinigtem Kopf, fällt endlich auch das letzte Tabu – der goldene Rettungsschuss: wie die Kopfnoten ein Muss?

USch

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