Auf Anfrage der studentischen Senatsfraktion, wie die RUB mit den vermehrt minderjährigen Studierenden umgehen will, antwortete die Abteilung Rechtsangelegenheiten der Universitätsverwaltung, dass man laut Landeshochschulgesetz keine gesteigerte Verantwortung gegenüber Minderjährigen habe. Anders ist das etwa im Fall von Fachschaftspartys. Hier müssen die VeranstalterInnen, also die Fachschaftsräte und der AStA als Betreiber des Kulturcafés bei Alkoholausschank das Alter überprüfen. Oder eben zukünftig keinen Alkohol mehr ausschenken. Das gilt auch für die Akafö-Cafeten und die Mensa.

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