Schon seit einiger Zeit stehen verkaufsoffene Sonntage in der Debatte und auf dem Prüfstand. Seit sich auch die Verwaltungsgerichte eingehender mit dem Thema beschäftigen, nahmen einige Kommunen geplante Events teilweise zurück.
Der rechtliche Rahmen ist klar: Gibt es einen besonderen Anlass, wie etwa ein Stadtfest, dürfen die Geschäfte unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Dies aber nur als Nebeneffekt, das Fest muss stets im Vordergrund stehen, wie das OVG Münster in einer jüngeren Entscheidung erneut feststellte.
Neun verkaufsoffene Sonntage hatte Bochum für dieses Jahr geplant. Zwei davon erklärte die Stadtverwaltung nun für rechtswidrig. Die Fraktion der Linken drängt bereits seit dem vergangenen Jahr auf eine rechtliche Klärung.
Einer gerichtlichen Entscheidung zuvorkommend, nahm die Stadtverwaltung nun die ursprünglich erlassene Genehmigung zurück. Somit bleiben die Läden am 2. Oktober im Hannibal-Center und am 11. Dezember im Ruhrpark geschlossen.
:ksz
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