Bild: "Always look on the bright side of life": Ist lachen an Karfreitag erlaubt?, Kommentar: „Stille Feiertage“: Warum Tanzverbot auch keine Lösung ist Illustration: mar, Bildquelle: Youtube
Am Karfreitag feiern gehen – für manche undenkbar. Andere fühlen sich dagegen vom staatlich vorgeschriebenen Tanzverbot drangsaliert. Dabei schließt doch das Eine das Andere nicht notwendigerweise aus … 
 
An sogenannten „stillen Feiertagen“ wie am Karfreitag gelten je nach Bundesland besondere Einschränkungen – am umstritten­sten das Tanzverbot. So darf zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ab 18 Uhr am Gründonnerstag bis 6 Uhr am Ostersamstag aus Pietätsgründen nicht öffentlich getanzt werden. Auch Vorführungen von Filmen ohne Feiertagsfreigabe sind verboten. So manch EineR will sich aber nicht à la Kirchenstaat vorschreiben lassen, den Feiertag zu beachten.

Feier-Tag oder Feiertag?

Persönlich stört mich das Verbot eher weniger: Irgendwie habe ich an einem Tag, der dem Gedenken an den Kreuzestod Christi gewidmet ist, keine Lust Party zu machen. Doch für Menschen ohne christlichen Hintergrund ist es unverständlich, warum ihnen Spaßverzicht gepredigt wird.
Der eigentliche Gedanke war wohl auch eher, dass der Feiertag in Ruhe begangen werden konnte. Es sollte sichergestellt werden, dass sich zum Beispiel trauernde Menschen nicht von der ausufernden Party nebenan gestört fühlen. Dass wir dazu staatliche Vorschriften brauchen, ist allerdings auch irgendwie ein Armutszeugnis. 
Wenn in einer (meist gut schallisolierten) Disko gefeiert wird oder im Kino „Das Leben des Brian“ oder ähnlich „anstößige“ Filme laufen, dann stört mich das doch zu Hause oder in der Kirche nicht. Wenn meine NachbarInnen auf die Idee kommen, sich gewaltverherrlichende und religionsverachtende Lieder in Maximallautstärke reinzuziehen oder auf dem Kirchenvorplatz zu protestieren, dann geht mir das aber umso mehr auf den Geist. 
„Stille“ Feiertage sind ja schön und gut – aber dann mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Lasst doch die Leute tanzen und gucken, was sie wollen – solange sie die Ruhe und Pietät der anderen in ihren Heimen oder Gottesstätten dabei nicht stören. Auf dass jedeR den Feiertag nach eigenem Gusto (und nicht auf Kosten anderer) feiern kann!
 
:Stefanie Lux
Zum Schwerpunkt-Artikel von Marek Firlej.

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