Der Bundesrat muss am kommenden Freitag nur noch zustimmen, dann ist die BaföG-Erhöhung beschlossene Sache. Rückwirkend zum 1. Oktober landen dann durchschnittlich 13 Euro, genauer zwei Prozent mehr auf den Konten von SchülerInnen und Studierenden. Maximal gibt’s 670 statt 648 Euro Studienbeihilfe. DSW-Präsident Rolf Dobischat mahnt aber zu zurückhaltender Freude, noch sei nichts in trockenen Tüchern. Bund und Länder müssten sich beeilen, eine rückwirkende BaföG-Erhöhung sei nur bis zum 15. Oktober möglich. Wenn alles beschlossen ist, dann wird auch der Satz des elterlichen Einkommens um drei Prozent erhöht, somit wären etwa 60.000 SchülerInnen und Studierende mehr BaföG-berechtigt. Neu ist auch, dass die Altersgrenze für Masterstudierende von 30 auf 35 Jahre erhöht werden soll. Wer sein Studium besonders schnell und als Jahrgangsbeste/r abgeschlossen hat, kann durch das neue Gesetz nicht mehr auf einen Teil­erlass seiner BaföG-Schuld rechnen. Die Ermittlung, wessen Schulden sich durch gute Leistung verringere, sei zu viel Aufwand für die Prüfungsämter.

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