Im Zuge der HZG-Novellierung soll aus Geldern der Studierendenschaft künftig ein hochbezahlter „Kassenwart“ vergütet werden, der die Aufsicht über sämtliche AStA-Ausgaben hätte – inklusive Veto-Recht. Wie steht Ihr dazu?
GHG : Das wäre ein harter Eingriff in die studentische „Selbst“verwaltung und damit für uns ein No-Go.
B. I.E.R. : Diese Stelle würde sehr viel Geld kosten. Ob dadurch etwas eingespart würde, ist zweifelhaft. Von diesem Geld könnte z. B. auch alle 5 Jahre eine Mensaparty in den Sand gesetzt werden. Wenn das durchgedrückt wird, bleibt nur noch die Hoffnung, ihn mit Bier zu bestechen.
LiLi : Dies lehnen wir ab, denn es steht im eindeutigen Widerspruch unserer Forderung nach Autonomie der Fachschaften. Zudem entstünde dadurch eine unverhältnismäßige finanzielle Zusatzbelastung der Studierendenschaft.
JuLis
: Dieser Vorschlag macht einmal mehr deutlich, wie sehr die rot-grüne Landesregierung den Studierenden und ihren gewählten Vertretern misstraut. In einem funktionierenden, vernünftig arbeitenden AStA ist diese zusätzliche Ausgabe absolut nicht notwendig. Die ASten müssen sich an Recht und Gesetz halten – unabhängig davon, ob für diese Überprüfung ein Kassenwart bezahlt wird oder nicht.RCDS : Sollte dieser als „externe“ Aufsichtsperson eingestellt werden, kann man diesen Vorschlag nur ablehnen; das Pflichtverständnis der agierenden Personen im Bereich Finanzen kann auf diese Weise nicht angegriffen werden.
NAWI : Wir sehen seitens des AStA-Finanzreferenten eine sehr hohe Arbeits- und Verantwortungsbelastung. Der dargestellte Posten stellt jedoch unserer Meinung nach keinen Mehrwert für die Studierendenschaft dar, da diese Person entweder Aufgaben übernehmen würde, die unsere Sekretärinnen als Kassenverwaltung schon erledigen, oder einen zweiten teuren Finanzreferenten darstellen würde. Somit entstünden nur unnötige Kosten für die Studierenden.
KLIB : Das sehen wir aufgrund des großen Eingriffs in die studentische Selbstverwaltung kritisch!
R eWi: Wir denken, dass die derzeitigen Instrumente der Landesregierung ausreichend sind, um über die Ausgaben des AStA zu wachen. Zudem wirtschaftet der AStA mit Geldern der Studierenden, folglich sollten auch nur gewählte Vertreter der Studierendenschaft über Ausgaben entscheiden dürfen.
IL: Diese Aufsichtsposition wird bisher vom AStA-Vorsitz und dem Vorstand ausgeführt und ist dort weiterhin gut aufgehoben. Außerdem unterzieht sich der AStA einer Kontrolle durch den Haushaltsausschuss des StuPa. Die Einführung eines solchen „Kassenwartes“ sehen wir entsprechend sehr kritisch, da sich zudem Legitimationsfragen aufwerfen würden.
GEWI: Ein solcher „Kassenwart“ stellt – abgesehen von einer enormen finanziellen Belastung – einen unverschämten Eingriff in die Autonomie der Studierendenschaften dar. Eine Einführung (einer solchen Finanzaufsicht, d. Red.) wäre ein Skandal sondergleichen.
Jusos: Der „Kassenwart“ (Beauftragte/-r für den Haushalt) darf auf keinen Fall kommen. Er würde die Studierenden jährlich einen hohen fünfstelligen Betrag kosten. Das steht in keinem Verhältnis zum Nutzen und stellt darüber hinaus einen erheblichen Eingriff in die Autonomie der verfassten Studierendenschaft dar, der so nicht hinnehmbar ist.
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