Neben den aktuell von metropolraduhr angepeilten „760 Rädern für Bochum“ (siehe :bsz 979) waren die Finanzen der Fachschaften und die von den Finanzbehörden eingeforderten Umsatzsteuernachzahlungen für Fachschaftspartys ein zentrales Thema der jüngsten Sitzung des Studierendenparlaments (StuPa). Angesichts der drohenden Nachzahlungen von rund 70.000 Euro allein für die Steuerjahre 2008 bis 2011 wurde mit 19 Ja-Stimmen bei zwei Gegenstimmen und sieben Enthaltungen vorsorglich ein umfangreicher Nachtragshaushalt verabschiedet. Derweil will AStA-Finanzreferent Simon Gutleben (Jusos) prüfen, ob die Nachzahlung noch abgewendet werden kann.
Was die Chancen einer generellen Infragestellung der Rechtsauffassung der NRW-Finanzbehörden betrifft, Fachschaften zwar nicht als „Betriebe gewerblicher Art“ zu begreifen, sie aber als Teilkörperschaft der Studierendenschaft doch als solche steuerpflichtig werden zu lassen, gibt sich Simon Gutleben zurückhaltend: „Ich bin kein juristischer Fachmann und kann daher keine Chancen-Abschätzung vornehmen“, so der AStA-Finanzreferent. „Ich möchte jedoch nichts ausschließen und werde nach bestem Wissen und Gewissen versuchen, die Gelder der Studierendenschaft zu schützen.“
Mensaparty-Verluste anrechenbar?
Die Tatsache, dass die Finanzbehörden erst 2012 einen angeblichen Irrtum bemerkten, könnte ein Indiz dafür sein, dass die Nachzahlungsforderung für 2008-11 auf tönernen Füßen steht. Es ist fraglich, ob hier nicht ‚Gewohnheitsrecht‘ geltend gemacht werden könnte, wenn eine Rechtsauffassung im oben genannten Sinne über einen so langen Zeitraum nicht zu einer Veranlagung der – hierüber nicht informierten – Betroffenen geführt hat. Hierfür spräche auch, dass den Fachschaften somit die Chance genommen wurde, Umsatzsteuerforderungen im Vorfeld auf das Party-Publikum umzulegen.
Auch steht die Frage im Raum, warum die Verluste der „Mensaparty“ in Höhe von über 200.000 Euro aus dem Steuerjahr 2007 nicht bei dem nachträglichen Steuerbescheid berücksichtigt werden. Es wird eine Klärung des Sachverhalts angestrebt, um Anrechnung einer Verlustfeststellung für das Jahr 2007 auf die seit 2008 eventuell nachzuzahlenden Steuern zu prüfen.
Opposition macht Druck bei AStA-Druckkosten
Neben unterschiedlichen Auffassungen zu den heruntergefahrenen Mitteln für AStA-Deutschkurse waren die nach wie vor bestehende Oppositionsforderung nach einer dritten SprecherInnenstelle für die FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) sowie die um bis zu 10.000 Euro unerwartet stark gestiegenen Druckkosten des AStA die oppositionellen Hauptkritikpunkte. „Wir machen selbstverständlich von unserem Prüfungsrecht Gebrauch“, betonte der parlamentarische Sprecher der Grünen Hochschulgruppe, Sebastian Pewny.
„Der AStA der RUB hat, nach Kenntnisstand der GHG, ohne das Parlament zu informieren und ohne rechtzeitig einen Nachtragshaushalt zu verabschieden mehr fürs Drucken ausgegeben, als er eigentlich durfte.“ Dies werde verschleiert, meint der GHG-Sprecher, indem die getätigten Ausgaben bislang nicht verbucht worden seien. Der AStA-Finanzreferent verweist auf einen „Deckungsvermerk“ in der Haushaltssatzung, wodurch über den Haushaltstitel hinausgehende Druckkosten „auf jeden Fall im Rahmen der Haushaltsplanung lagen und getätigt werden durften“ – notfalls aus dem Topf für Veranstaltungen, die durch AStA-Flyer beworben wurden. Die Anpassung des Titels im Nachtragshaushalt diene daher „insbesondere Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit“, so Simon Gutleben weiter. „Ich vermute, dass die GHG den entsprechenden Deckungsvermerk in der Haushaltssatzung nicht beachtet hat; die Ausgaben für Druckkosten durften auf jeden Fall getätigt werden“, ist sich der Finanzreferent sicher. Für die Grünen sei dieses Thema jedoch „noch nicht beendet“, bekräftigt Sebastian Pewny.
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