(haje) Die Staatsanwaltschaft Bochum gibt sich im sogenannten „Tortenprozess“ gegen Martin Budich, den verantwortlichen Redakteur des Internetportals bo-alternativ.de, nicht geschlagen. Waren sich erst noch alle Beteiligten inklusive des Vertreters der Staatsanwaltschaft einig, dass die Veröffentlichung einer Torten schmeißenden Computerspielfigur keinen strafbaren Aufruf zur Gewalt darstelle, erklärte die Staatsanwaltschaft nun die Beweisführung für lückenhaft und geht in die Sprungrevision. Das Oberlandesgericht in Hamm soll das Urteil aufheben und zu einer erneuten Verhandlung an das Amtsgericht überweisen. Hinter diesem Schritt der Staatsanwaltschaft kann die Hoffnung vermutet werden, diesmal auf eine/n RichterIn zu treffen, die ihre Auffassung teilt, bei der Torte handele es sich doch um eine Bombe. Im ersten Anlauf hatte der verantwortliche Richter bereits zu Prozessbeginn deutlich gemacht, dass er die Anklage für rechtlich substanzlos halte. Sollte die Staatsanwaltschaft versuchen, sich mit dem Mittel der Revision eine/n geneigte/n Vorsitzende/n zu organisieren, ist dies aus rechtsstaatlicher Perspektive äußerst fragwürdig.

 

0 comments

You must be logged in to post a comment.