Der „Tortenprozess“ gegen das Internet-Portal bo-alternativ.de könnte überraschend in eine weitere Runde gehen – trotz des Freispruchs vor dem Landgericht Bochum. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt unerwartet Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Während der Verhandlung hatte sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft noch selbst von der Anklage distanziert, indem er auf Freispruch plädierte. Bisher sei nicht entschieden, ob die Behörde eine Revision oder eine Berufung anstrebe, sagte der Sprecher des Bochumer Landgerichts Volker Talarowski auf bsz-Anfrage. Viele BeobachterInnen waren indes nicht über den Freispruch überrascht, sondern darüber, dass die Anklage überhaupt zugelassen worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte dem verantwortlichen Redakteur des Internet-Portals die Veröffentlichung eines Anti-Nazi-Plakats vorgeworfen. Auf dem Plakat war eine Comicfigur abgebildet, die eine Torte mit einer Wunderkerze in der Hand hielt. Die Staatsanwaltschaft mutmaßte, in der abgebildeten Torte sei eine Bombe versteckt und die Wunderkerze sei eine Zündschnur. Damit handle es sich um einen Aufruf zur Begehung von schweren Körperverletzungen. „Wir sind gespannt, ob sich die Staatsanwaltschaft erneut in aller Öffentlichkeit lächerlich machen will“, kommentierte der AStA-Vorsitzende der Ruhr-Uni Karsten Finke die neusten Entwicklungen. Vor dem Prozess hatte die Studierendenvertretung im Bündnis mit Gewerkschaften und zahlreichen VertreterInnen aus Politik und Gesellschaft den Freispruch gefordert.
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