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Im Juni wurde der Vertrag von den Regierungschefs der Länder unter der Federführung von Rheinland-Pfalz abgesegnet; der Landtag in NRW ist das letzte Parlament, das ihn ratifizieren muss, damit er in Kraft treten kann. Der Vertrag, der im Rahmen der 14. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages novelliert wird, sieht einheitliche Regelungen für den Jugendmedienschutz in Rundfunk und Internet vor.

Problematisches Verfahren

Online setzt man auf das Modell „Kennzeichnen und Filtern“. Eltern und Bildungseinrichtungen sollen mit Hilfe kostenloser Software die Inhalte filtern können, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben. Dafür sind alle AnbieterInnen angehalten, ihre Inhalte als für bestimmte Altersgruppen freigegeben zu kennzeichnen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18). Wer jugendgefährdende Inhalte ohne oder mit falscher Klassifizierung freigibt, riskiert ein Bußgeld. Anders als Filme oder Fernsehsendungen sind Webinhalte allerdings dynamisch. So kann sich eine Website mehrmals am Tag ändern. Vor allem auf Homepages des Web 2.0 wie Facebook oder Wikipedia, wo NutzerInnen selber die Inhalte bestimmen, könnten bestimmte Videos oder Fotos zu rechtlichen Problemen führen.

Darüber hinaus ist die Alterseinstufung besonders für private NutzerInnen von kleinen Homepages sehr aufwändig und schwierig, da sie eine ausführliche Beschäftigung mit den Richtlinien voraussetzt. Ein Test des Arbeitskreises Zensur, einem Bündnis von digitalen Bürgerrechtsbewegungen, hat gezeigt, wie Laien mit der Einstufung von Inhalten zurechtkommen würden. Täglich waren NutzerInnen aufgerufen, eine vom AK Zensur ausgewählte Seite nach den vorgegebenen Altersfreigaben zu klassifizieren. Anschließend beurteilte ein Medienpädagoge die Seiten. Die Auswertung von über 10.000 Einzelbewertungen ergab, dass fast 80 Prozent der Einstufungen falsch waren. Selbst ExpertInnen untereinander konnten keine einheitliche Bewertung abgeben, weil die schwammigen Regelungen des JMStV viel Platz für freie Auslegung lassen. Die NetzaktivistInnen schließen daraus, dass die BetreiberInnen ihre Webseiten im Zweifelsfall immer höher einstufen werden.

Wahlversprechen und Staatsräson

Als der Staatsvertrag unterschrieben wurde, war Jürgen Rüttgers nur noch geschäftsführender Ministerpräsident von NRW. Im Wahlkampf machten SPD und Grüne gegen den JMStV Stimmung, um bei der digitalen Gemeinschaft zu punkten. Nun will die SPD im Landtag für den Vertrag stimmen. Die Grünen wollen sich trotz starker Bedenken im Sinne des Koalitionsfriedens anschließen. Außerdem „würde es aber allen politischen Gepflogenheiten und nicht zuletzt auch der Verfassungstradition widersprechen, wenn ein Landtag zu einem so weit fortgeschrittenen Zeitpunkt im Verfahren den Staatsvertrag scheitern ließe“, so der netzpolitische Sprecher der Grünen, Matthias Bolthe. Die SPD begründet ihre Zustimmung damit, dass der neue JMStV immerhin besser als der alte sei und in drei Jahren wieder evaluiert werden soll. Doch in beiden Parteien regt sich Widerstand: neben den beiden Jugendorganisationen sind dies vor allem die MedienpolitikerInnen. Auch der Kreisverband Bochum der Grünen hat einen Antrag für den Landesparteirat gestellt, in dem die parlamentarische Ablehnung des JMStV gefordert wird. Da Die Linke die einzige Fraktion ist, die geschlossen gegen den Staatsvertrag stimmen will, müsste die Stimmung bei SPD und Grünen allerdings komplett kippen, um Altersklassifizierungen im Internet zu verhindern. So scheint die Zustimmung von Nordrhein-Westfalen für den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bereits jetzt beschlossene Sache zu sein.

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