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Wegen unzureichender Bezahlung und einer drastischen Erhöhung der Haftpflichtprämien der Hebammen schließen zahlreiche Geburtshäuser. Kleinere Krankenhäuser schaffen ihre  Belegabteilungen ab. Von etwa 30 Bochumer Hebammen bieten nur noch vier Geburtshilfe an. Das Geburtshaus in Witten musste bereits schließen und ist nun keine Anlaufstelle für Schwangere mehr. Immer mehr Hebammen steigen ganz aus der Geburtshilfe aus. Vermehrt beklagen sich Schwangere beim Landesverband der Hebammen NRW darüber, dass sie keine Hebammen mehr finden. Das Gutachten soll politischen Entscheidungsträgern wie dem Gesundheitsminister Daniel Bahr Auskunft über die Verdienstsituationen der Hebammen und damit auch als Entscheidungsgrundlage dienen.

Freie Wahl der Geburtshilfe

Hebammen bilden einen festen und wichtigen Bestandteil der Gesundheitsbetreuung. Nicht jede Frau kann und möchte ihr Kind im Krankenhaus bekommen. In Deutschland hat daher jede Frau das Recht auf freie Wahl der Geburtshilfe. Jede Schwangere, Gebärende und Wöchnerin hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Kosten rechnet die Hebamme direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung der Hebammen wurde in den vergangenen drei Jahren um mehr als 200 Prozent erhöht. Die Versicherungsprämie, die sie zu entrichten haben, liegt im Jahr bei etwa 3.700 Euro. Einen solchen Betrag können nur wenige Hebammen von ihrem Verdienst entrichten. Viele Geburtshelferinnen müssen ihren Beruf wegen der viel zu geringen Entgelte aufgeben. Deswegen befürchten sowohl Männer als auch Frauen nun, dass diese Arbeitsbedingungen zu  noch stärkeren Versorgungslücken bei der Geburtshilfe führen könnte.

Gebührenordnung angepasst

Der Landesverband der Hebammen in Nordrhein-Westfalen hat nach eigenen Angaben rund 3.500 Mitglieder und ist damit der größte in Deutschland. Auf der Landestagung der nordrhein-westfälischen Hebammen in Bielefeld konnten die Geburtshelferinnen erste Erfolge verzeichnen: Die Privatgebühren-Ordnung für NRW wurde angepasst. Das ermöglicht den Hebammen die Erhöhung, die seit 2007 durch die gesetzlichen Krankenkassen stattgefunden hat, zur Abrechnungsgrundlage zu nehmen. Das bedeutet, dass sie nun an Sonn- und Feiertagen sowie an Samstag ab 12:00 Uhr und auch nachts auf die Gebühr für ihre Leistung einen Zuschlag von 20 Prozent erheben und den Krankenkassen in Rechnung stellen können. „Dieser Schritt war längst überfällig“, sagt Landesverbandsvorsitzende Angelika Kosten über die Änderung, die von der Gesundheitsministerin NRWs Barbara Steffens (Grüne) durchgesetzt wurde.

Das aktuell entstehende Gutachten zur Versorgungs- und Vergütungssituation in der außerklinischen Geburtshilfe war lange von Politik und Hebammen gefordert worden. Schon im Juni 2011 hat das Bundesministerium das IGES-Institut mit seiner Erstellung beauftragt, um konkrete Zahlen zu den Kosten zu erhalten, die den Hebammen durch ihre Berufsausübung entstehen. Das Gutachten soll bis Ende 2011 fertiggestellt werden.

Der Link zur Studie: hebammen.iges.de/StartHebammen.aspx

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