Dass neben christlichem Religionsunterricht auch Bedarf an islamischem Religionsunterricht bestehe, begründet der eingesetzte Fachausschuss des Landes NRW in erster Linie mit der Anzahl islamischer SchülerInnen in NRW. Die Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) kritisierte den Gesetzesentwurf als „willkürlich konstruierte ‚Ermächtigungsnorm‘ ohne Vorliegen von rechtlichen Voraussetzungen.“ Vor allem, weil „die erforderlichen islamischen Instanzen als autoritative Richtliniengeber im Sinne von staatskirchenrechtlich qualifizierten Religionsgemeinschaften“ fehlen. Außerdem würden die Islamverbände in Deutschland lediglich eine Minderheit der aus islamischen Ländern zugewanderten Personen vertreten. Dies werde sogar im Gesetzesentwurf selbst anhand von Zahlen aus der Studie „Muslimisches Leben in Nordrhein-Westfalen“ dargelegt.
Darüber hinaus warnt die GAM vor einer unkritischen Kooperation mit konservativen bis fundamentalistischen Islamverbänden. Denn CDU, SPD und Grüne legten im Rahmen der Gesetzesänderung auch fest, dass ein Beirat feststellen soll, ob der Religionsunterricht mit den Grundsätzen der entsprechenden Artikel im Grundgesetz vereinbar sei. Allerdings setzt sich dieser Beirat ausschließlich aus vier theologisch, religionspädagogisch oder islamwissenschaftlich qualifizierten VertreterInnen der organisierten Muslime und aus jeweils zwei ebenso qualifizierten muslimischen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und zwei muslimischen Religionsgelehrten zusammen. ReligionswissenschaftlerInnen sind nicht dabei.
Der Teufel steckt im Detail
An öffentlichen Schulen findet nach wie vor verpflichtender christlicher Religionsunterricht statt, und der sieht oftmals so aus: Andere Religionen werden zwar behandelt, aber meist einseitig und nur in Abgrenzungen zum Christentum besprochen. Mit 14 Jahren ist es SchülerInnen in NRW zwar erlaubt, Religions- durch Philosophieunterricht zu ersetzen. Eine adäquate Alternative zu Philosophie- oder Ethikunterricht gibt es aber bisher nicht. So lässt sich vermeiden, dass ausgewählte Konfessionen in Schulen bevorzugt werden, aber Wissen über Religionen ist damit nicht zu ersetzen, da sie entweder nur gestreift oder auf ihre Ethik reduziert werden. KritikerInnen plädieren deswegen dafür, in Schulen stattdessen ein Grundwissen über alle Religionen zu vermitteln – ohne jegliche Art religiöser Indoktrination.
Man könnte meinen, im Grundgesetz der Bundesrepublik sei die Trennung von Staat und Kirche festgelegt. Doch die Formulierung ist nicht eindeutig, weil negativ formuliert. Denn dort heißt es: „Es besteht keine Staatskirche.“ Ein ausdrückliches Gebot der Trennung von Staat und Kirche ist dem entsprechenden Absatz im Grundgesetz jedoch nicht unmittelbar zu entnehmen. Daher ist das Argument, Deutschland sei immerhin qua Verfassung ein säkularer oder säkularisierter Staat, in der aktuellen Debatte irreführend. Es lenkt eher von der eigentlichen Problematik ab. So rückt beispielsweise in den Hintergrund, dass sich ausgerechnet eine ausdrücklich christliche Partei wie die CDU für islamischen Religionsunterricht an Schulen einsetzt. Das ist nicht einfach Nächstenliebe, sondern hat strategische Gründe. Denn so müssen sich christliche Gemeinschaften an Schulen nur gegen eine andere Religion durchsetzen. Sowohl die evangelische als auch die katholische Glaubensgemeinschaft sichern damit auch weiterhin einen privilegierten und noch dazu staatlich subventionierten Zugang zum potentiellen Nachwuchs. So lernen SchülerInnen die christliche Religion nicht als nur eine unter vielen kennen.
Klingt paradox: Mit Wissenschaft Glauben begründen
An Hochschulen ist es nach wie vor möglich, Katholische und Evangelische Theologie und seit kurzem auch Islamwissenschaft zu studieren. Anders als Theologie widmet sich die – vergleichweise junge – Religionswissenschaft sämtlichen Phänomenen rund um das Thema Religion. Nicht nur religiöse Organisationen oder Gemeinschaften, sondern auch kleine Gruppen und Bewegungen sind für sie von Interesse. Zudem untersucht sie die Beziehungen zu anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Politik und Wirtschaft. Vor allem aber hinterfragt sie so grundlegende Konzepte wie beispielsweise das der Weltreligionen, der Sekten oder des Fundamentalismus. Dies geschieht explizit nicht aus einer Innen-, sondern einer Außenperspektive. Grundlage sind meist sozialwissenschaftliche Methoden und Forschungsvorgaben. Aber auch Ansätze aus anderen geisteswissenschaftlichen Disziplinen werden für religionswissenschaftliche Fragestellungen fruchtbar gemacht – solange sie konform mit wissenschaftlichen Kriterien wie intersubjektiver Überprüfbarkeit gehen. Persönliche Bekenntnisse gehören hier nicht rein – es sei denn, es geht darum, die perspektivischen Hintergründe der Forschenden selbst kritisch zu reflektieren. Noch ist es in Nordrhein-Westfalen nicht möglich, Religionswissenschaft als Lehramtsfach zu studieren, obwohl auch schon politisch diskutiert wurde, dies an den hiesigen Hochschulen einzuführen. Bisher gibt es nur ein Bundesland, das das macht und das ist Berlin.
Nicht länger das Trennende betonen
Die Initiative „Religionsfrei im Revier“ (RiR) ist nicht nur gegen die Einführung eines bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht, sondern generell gegen jeden Unterricht, der an Glaubensbekenntnisse gebunden ist, die aus einer religiösen Innenperspektive entspringen. Diese Art Unterricht stehe dem Ziel eines friedlichen Miteinander unterschiedlicher Kulturen entgegen, weil Schüler und Schülerinnen einer Klassengemeinschaft zeitweise aufgeteilt würden – „in Katholiken, Protestanten, Konfessionsfreie und jetzt zusätzlich in Muslime.“ In einer öffentlichen Stellungnahme zum Gesetzesentwurfs kritisiert die Initiative, dass SchülerInnen so in einem Unterricht unterwiesen würden, der das Trennende betone. Weiter heißt es: „Wünschenswert aber wäre ein gemeinsames Fach, das einen regen und kritischen Austausch aller Schüler aller Weltanschauungen ermöglicht. Fehl am Platz ist ein unkritischer missionarischer Unterricht, der mit dem Anspruch des Primats oder der Alleingültigkeit die jeweils eigene Religion absolut setzt.“ Religionsfrei im Revier weist darauf hin, dass ein solcher Unterricht „einer wirklich pluralistischen Gesellschaft entgegen“ stehe.
Die GAM sieht das ähnlich und beklagt, dass ein Staat, der sich eigentlich als weltanschaulich neutral verstehe, Religionsfreiheit noch immer mit bekenntnisorientiertem Religionsunterricht gleichsetze. Daher fordert sie: „Anstatt flächendeckend einen bekenntnisorientierten Islamunterricht einzuführen, ist ein neues Schulfach „Religions- und Weltanschauungskunde” angezeigt, in dem die Heranwachsenden neutral und sachlich über die Grundinhalte der Religionen sowie der philosophisch-humanistischen Religionskritik und der säkularen Ethik informiert und unterrichtet werden.“
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