Nicht erst die vergangene Debatte über eine mögliche Halbierung der Studiengebühren an der Ruhr-Universität brachte die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Gebühren und ihrer Verwendung hervor. Schon seit ihrer Einführung ist die offizielle Erklärung, die „Campusmaut“ diene der „Verbesserung der Lehre“, nicht nur unter Studierenden höchst umstritten. So ergaben auch Studien zum Thema „Gebührenverwendung“, dass sich die Universitäten mehr als schwertun, das Geld sinnvoll einzusetzen. Aus diesem Grund veränderte die Landesregierung jüngst einen Passus im betreffenden Gesetz, der bisher untersagte, aus Studiengebühren neue Stellen für ProfessorInnen zu schaffen. Da diese nicht bloß lehren, sondern auch forschen, kommen neue Stellen also höchstens zur Hälfte der Lehre zugute. Nun sollen diese Stellen jedoch von den Studierenden allein getragen werden. So rechtfertigt das Land weiterhin hohe Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester und entzieht sich immer mehr der Verantwortung, Bildung unabhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund der Studierenden zur Verfügung zu stellen. Die akute Problematik, dass vorwiegend Kinder aus reichen Elternhäusern einen akademischen Bildungsweg einschlagen können, wird also weiter zementiert.
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