Wenige können sich glücklich schätzen und ergattern ein Stipendium. Knapp 200 Studierende der RUB bekommen ein Jahr lang 300 Euro im Monat. Voraussetzung für das Stipendium sind hervorragende Leistungen im Studium und besonderes gesellschaftliches Engagement. Gefördert wird ein Erststudium bis zum Masterabschluss. Je nach Fakultät gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Das Stipendium wird unabhängig vom Einkommen der Eltern und Bafögförderung vergeben. Bewerben können sich alle Studierende, die noch kein Stipendium bekommen, egal ob StudienanfängerIn oder höheres Semester. Bestnoten sind, trotz gefordertem gesellschaftlichen Engagement von großem Vorteil.
Jeden Monat ein bisschen
Bafög ist die beliebteste Art der Studienfinanzierung, da nur die Hälfte des Förderungsbetrags zurückbezahlt werden muss. Das Bafög besteht zur einen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen und zum anderen aus einem Zuschuss. Das Darlehen muss bis zu einer Summe von 10.000 Euro zurückbezahlt werden. Die wichtigsten Informationen zum Antrag gibt es beim Akademischen Förderungsawerk der RUB.
Als Erstsemester gilt, dass Bafög beim Akafö erst beantragt werden kann, wenn man bereits eingeschrieben ist. Jedes Jahr muss ein Antrag auf Weiterförderung gestellt werden, dazu genügt nicht wie beim ersten Mal ein formloser Antrag. Bis zu sechs Formblätter wollen ausgefüllt eingereicht werden. Für das Wintersemester empfiehlt es sich schon im Mai den Antrag zu stellen und für das Sommersemester ab November. So können Unterlagen, die fehlen, noch rechtzeitig nachgereicht werden. Ein wichtiger Nachweis ist der über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse. Auf diesem sollte vermerkt sein, dass man nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch versichert ist. Nach dem vierten Semester muss ein Leistungsnachweis mit dem Antrag eingereicht werden. Die jeweiligen Fakultäten und der Optionalbereich müssen bescheinigen, dass das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Gefördert wird meist nur bis zum Ende der Regelstudienzeit, mit Masterstudium also zehn Semester. Eine Weiterförderung können diejenigen beantragen, die etwa im AStA oder anderen Gremien und satzungsmäßigen Organen mitgearbeitet haben. Auch wer die Abschlussprüfung nicht im ersten Anlauf schafft, kann ein weiteres Semester Bafög beantragen. Wer eine Behinderung hat, schwanger wird oder Kinder hat, kann auch auf eine verlängerte Förderung hoffen. Und was viele Studierende, die einen Studiengang wie etwa Sinologie oder Japanologie studieren, in dem Sprachkenntnisse über Deutsch, Englisch, Französisch und Latein hinaus gefordert werden, nicht wissen: Auch sie können einen Weiterförderungsantrag stellen.
Wer Bafög beantragt, braucht Geduld und starke Nerven. Lange Wartezeiten und geldlose Monate drohen, vor allem wenn die Eltern getrennt leben und mit dem Einreichen ihrer Unterlagen nicht so schnell sind.
Einmal ganz viel
Im Gegensatz zum Bafög ist der Kredit vom Kreditinstitut für Wiederaufbau (KfW) ziemlich teuer. Dieser kann von Studierenden bis zum zehnten Semester ebenfalls beim Akafö beantragt werden. Der Kredit ist elternunabhängig und kann zusätzlich zum Bafög beantragt werden. Momentan wird der Kredit mit 3,68 Prozent verzinst. Ausgezahlt werden monatlich zwischen 100 und 650 Euro. Der Kredit muss sechs Monate nach Erhalt der letzten Auszahlung getilgt werden. Die Tilgungsrate beträgt mindestens 105 Euro im Monat. Es gibt aber auch Banken die Kredite mit geringerer Zinsrate vergeben. Allgemein gilt: Besser kein Kredit und lieber mehr arbeiten, auch wenn sich das Studium dann verlängert.
Tatsache ist, dass ein besseres, elternunabhängiges und von Regelstudienzeit weitgehend unabhängiges Bafög, viele Studierende vor der Schuldenfalle und Überarbeitung durch einen oder mehrere Nebenjobs schützen würde.
Im Schweiße des Angesichts
Wer sich sein Studium mit Jobben finanzieren muss, sollte einige Dinge beachten. Als Studierende/r darf man nicht mehr als 19,5 Stunden pro Woche arbeiten, da man sonst die Möglichkeit der Krankenversicherung als Studierende/r verliert und den vollen Satz zahlen muss. Wer mehr als 8004 Euro pro Jahr verdient, dessen Eltern bekommen kein Kindergeld mehr. Ein Einkommen von mehr als 400 Euro im Monat wird auf den Bafögsatz angerechnet.
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