Bild:

„Viele kommen erst, wenn es eigentlich schon zu spät ist“, sagt Antje Westhues, AStA-Sozialberaterin. Wenn Studierende in finanzielle Probleme geraten, schämten sie sich häufig und versuchten irgendwie selbst, wieder auf die Beine zu kommen. Meist verschlimmere das die Lage noch weiter. „Es kommt nicht selten vor, dass Studierende kurz vor der Exmatrikulation stehen, weil sie ihre Krankenkasse nicht bezahlen können“, meint Antje. „Wenn sie aus einem Land außerhalb der EU kommen, sind sie sogar manchmal von Abschiebung bedroht, wenn sie ihren Studienplatz verlieren.“ Die Gruppe von Studis, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzt, ist besonders groß, das sind etwa zwei Drittel aller Fälle, die auf Antje Westhues‘ Schreibtisch landen. Dies ist auch nicht verwunderlich, werden ihnen auch mehr Steine in den Weg gelegt als Studierenden aus Deutschland oder dem EU-Ausland. Menschen, die nicht aus der EU stammen, müssen ihren eigenen Lebensunterhalt erwirtschaften, auch neben dem Studium. Jedoch dürfen sie nur 90 Tage im Jahr arbeiten. Deutsche Studis dürfen hingegen jede Woche 19,5 Stunden arbeiten und in der gesamten vorlesungsfreien Zeit ohne Beschränkung tätig sein.

Nach dem BAföG

Die meisten Klient*innen der Sozialberatung sind schon in einem höheren Semester. Viele von ihnen haben mal BAföG erhalten, können nun aber nicht mehr ihre Leistungsnachweise liefern oder sind aus der Förderungsdauer herausgefallen. Gleichzeitig müssen einige dann auch noch einen erheblich höheren Krankenkassenbeitrag zahlen. Schnell geht so vielen das Geld aus. Die Miete kann nicht mehr gezahlt werden, unter diesem Stress leidet dann auch häufig das Studium. Viele arbeiten sogleich mehr, auch unter der Hand, wodurch wieder Zeit zum Lernen fehlt. Gerade Nicht-EU-Ausländer*innen leben dann noch zusätzlich mit der Angst, dass wenn sie ihren Studienplatz verlieren, sie möglicherweise wieder zurück in das Land ihrer Eltern müssen. Die Scham ist dann umso größer. Sie haben keinen Abschluss, Jahre ihres Lebens vergeudet, vielleicht noch Schulden und auch noch viel Geld ihrer Eltern ausgegeben. „Leider können wir nicht immer weiterhelfen, dann bleibt mir nur die Vermittlung an soziale Einrichtungen, Selbsthilfegruppen und Anwältinnen“, sagt Antje. Der AStA der Ruhr-Universität, das Akafö, die Kirchen, das Autonome AusländerInnen-Referat und der AStA der Hochschule Bochum betreiben zusammen zwei Fonds, mit denen ausländischen Studierenden geholfen werden kann. Hier können in Notfällen kurzfristig die Miete übernommen werden, Schulden gezahlt oder ein Krankenkassenbeitrag beglichen werden. Auch dafür nimmt Antje Westhues Anträge an.

Besondere Lagen

Studierende kommen auch mit anderen Angelegenheiten zur Sozialberatung. Es geht um Unterhaltszahlungen, Mobbing oder den Streit mit Vermieter*innen. „Viele brauchen ein offenes Ohr für ihre Probleme“, sagt Antje. Häufig arbeitet sie in diesen Fällen mit dem Mieterschutzbund, Verbraucherzentralen oder auch ProFamilia zusammen.
Auch Studierende mit deutschen Pass haben regelmäßig Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Der Sozialbetrag von 254 Euro im Semester reißt dann ganz schnell ein großes Loch in die Haushaltskasse. Der AStA übernimmt hier den ganzen oder halben Beitrag von bedürftigen Studierenden. Kurz vor Beginn jedes Semesters können die Anträge auf Übernahme gestellt werden. Dies erledigt jedoch die Rechtsberatung des AStA. Neben der Sozial- und der Rechtsberatung betreibt der AStA auch noch eine unabhängige BAföG-Beratung. Gemeinsam nutzen sie den Raum SH018 im Erdgeschoss des Studierendenhauses.

0 comments

You must be logged in to post a comment.