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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schätzt, dass etwa 300.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer, die bereits in Deutschland leben, von dem Gesetz profitieren, wenn der Entwurf im nächsten Schritt im Bundesrat und Bundestag verabschiedet wird. Damit, so Bildungs- und Forschungsministerin Annette Schavan (CDU), respektiert die Bundesregierung die Qualifikationen anderer. Zwei Jahre dauerte es immerhin von der Ankündigung bis zur Verabschiedung des Gesetzes. Schavan prophezeit mit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes voreilig den Abbau an Hochnäsigkeit. Die Oppositionsparteien bezweifeln, dass nun alles glatt läuft für die besser Qualifizierten aus dem Ausland.

Das Gesetz

Das Anerkennungsgesetz sieht vor, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer künftig einen Rechtsanspruch auf Bewertung ihrer beruflichen Qualifizierung für die rund 350 nicht reglementierten Ausbildungsberufe im Berufsbildungsgesetz und im Handwerk haben. Die Nationalität der Antragstellerinnen und Antragsteller soll zukünftig keine Rolle mehr spielen. Also egal, ob aus Schweden, dem Iran oder der Türkei, jede/r soll zumindest die Möglichkeit bekommen einen Antrag auf Anerkennung des im Ausland erworbenen Abschlusses zu stellen. Bislang galt, dass Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger es erst gar nicht zu versuchen brauchten in Deutschland etwa mit einem fremdländischen Doktortitel eine entsprechende Arbeit zu bekommen. Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen muss laut BMBF die Prüfung auf Anerkennung innerhalb von drei Monaten geschehen. Stellt sich im Prüfungsverfahren heraus, dass keine Gleichwertigkeit des Auslandsabschlusses besteht, werden die fehlenden Qualifikationen notiert und die Antragstellenden können sich dann orientieren, was ihnen noch fehlt, um sich auf deutsches Niveau entsprechend weiterzuqualifizieren.

Wohin?

Kritik wird vor allem an einer fehlenden zentralen Anlaufstelle für die Antragstellerinnen und -Steller geübt. Geplant ist lediglich eine Hotline. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig, so befürchten SPD, Grüne und Linke, dass die Länder mit ihren verschiedenen Verfahrensstandards und Entscheidungskriterien zu einem Durcheinander und Verwirrung unter den Betroffenen Zuwanderinnen und Zuwanderern beitragen. Es wird befürchtet, dass die Anerkennung des Abschlusses vom Wohnort abhängt, da es Berufe gibt, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind. Darüber hinaus können die zuständigen Landesstellen abweichend entscheiden, welche Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden müssen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) befürchtet gar, dass deutsche Berufsabschlüsse durch „gesetzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Migranten“ entwertet werden. Besonders wichtig sei „die Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer.“

Integration oder Wettbewerb

Einer der Vorwürfe lautet, dass es lediglich um Wettbewerb und nicht um Integration oder die Menschen, die aufgrund ihrer Nationalität in prekären Verhältnissen leben, geht.
„Wir bieten Zuwanderern die Chance, ihren erlernten Beruf auszuüben und damit die Existenzgrundlage für sich und ihre Familien zu sichern. Über die stärkere Integration in den Arbeitsmarkt leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Integration insgesamt“, sagte Annette Schavan anlässlich des Kabinettsbeschlusses und weiter: „Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe, darum müssen wir das Potential all derer, die bei uns leben, optimal nutzen.“ Des weiteren erhofft sich die Bundesregierung durch die Vermeidung von Arbeitslosigkeit „Wertschöpfungszuwächse und Entlastungen der Sozialsysteme.“ Das Anerkennungsgesetz bedeutet zunächst nur, dass Betroffene einen Rechtsanspruch auf Bescheid über ihre Qualifikation erhalten – nicht, dass die Qualifikation auch anerkannt wird. Wie etwa nötige Weiterqualifizierungen finanziert werden sollen, ist zudem noch nicht klar. Sicher ist, dass Antragstellerinnen und Antragsteller eine Gebühr von 100 Euro für die Zeugnisbewertung der im Ausland erworbenen Hochschulqualifikation zahlen müssen.

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