Eine Absolventin der RUB erwägt nun auch sich per Gerichtsurteil an der Freien Universität Berlin in den Master einschreiben zu lassen. Trotz eines sehr guten BA der Politikwissenschaft kann Kristin in Berlin nicht in den Master wechseln. Zunächst werden im Fall Politikwissenschaft 90 Creditpoints (CP) vorausgesetzt. Als BA-Alumni der RUB kann man aber aufgrund der Studienstruktur nur 65, mit Abschlussprüfungen 79 CP, vorweisen. Die Entscheidung über die Zulassung würde der FU schon leichter fallen, wenn die Anwärterin zumindest 20 CP in politischer Theorie, internationaler Politik und politischem System vorweisen könnte. Kann sie, doch das Unglückliche dabei ist, dass jede Uni die Module anders benenne oder inhaltlich zusammenfasse, so Absolventin Kristin. „Es hängt also praktisch von der Entscheidung Einzelner ab, ob sie einem die Scheine anerkennen oder nicht. Also ich glaube wirklich, so ganz ohne Weiteres, nur mit lapidarer Onlinebewerbung, ist ein Hochschulwechsel und Wechsel in den MA zumindest für mich als RUB Studentin nicht möglich. Ich habe viel hin und her telefoniert und musste diverse Dokumente einreichen.“
Plan B
Eine andere Möglichkeit für Kristin weiterzustudieren, wäre mit ihren Fächern Germanistik und Politikwissenschaft Lehrerin zu werden. Doch auch das ist nicht ohne Weiteres möglich. An der RUB gibt es bisher keinen Bachelor of Education, weshalb man für einen Hochschulwechsel noch Scheine oder Praktika nachholen muss. An der FU in Berlin müssen gar BA-Prüfung und die BA-Arbeit noch einmal abgelegt werden. An der RUB könnte man sich in den Master of Education umschreiben, es müsste lediglich das Schulpraktikum nachgeholt werden. „Im Prinzip muss man sich also nach wie vor schon zu Beginn seines Studiums entscheiden, ob man Lehrerin werden will oder nicht“, lautet das Fazit von Kristins Bemühungen.
Nach den Klagen die Klage
Nach dem Papierkrieg mit mehreren deutschen Universitäten folgt nun ein weiterer: Rechtschutzversicherung abschließen, Anwalt suchen und per Eilantrag Klage gegen die Uni einreichen. Meist wird bei einer Studienplatzklage geprüft, ob die Kapazität der Uni völlig ausgeschöpft wurde oder ob es für die abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber doch noch Plätze gibt. Es ist Eile geboten, wenn man plant im nächsten Semester an einer anderen Uni zu studieren. Die Bewerbung muss bereits abgelehnt worden sein und am besten laufen die Einschreibungs- und Berwerbungsfristen der Unis noch. Nicht immer ist eine Klage erfolgreich, wie Anwalt Prof. Dr. Niels Korte weiß. Das liegt eben auch an den unterschiedlichen Fristen, die von den Unis nicht mitgeteilt würden und auch nicht online veröffentlicht werden. Kristin ist genervt: „Ich habe ein mit „sehr gut“ abgeschlossenes Studium, warum muss ich nun beweisen, dass ich tatsächlich Politikwissenschaft studiert habe? Trauen sich die Unis da gegenseitig nicht über den Weg? Warum werden die Studenten mit unsinnigen Formalia, wie Tests oder Lebensläufen für unmündig erklärt?“
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