Die Debatte um ein Verbot kam ins Rollen, weil dem umstrittenen Jura-Professor Ralph Weber, der 2009 von der Uni Rostock zur Uni Greifswald wechselte, vorgeworfen wird, sich zur Modemarke Thor Steinar bekannt zu haben. Im Büro von Professor Weber, dem Lehrstuhlinhaber für Arbeitsrecht, befinde sich ein Poster derselben, hieß es. Außerdem sei er während eines Vortrags bei der Greifswalder Studentenverbindung „Verein Deutscher Studenten“ stark in die Kritik geraten, da er dort gefragt haben soll, „ob es eine neue Rechtspartei brauche“ und „ob die CDU konservativ genug“ sei. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, er plane die Gründung einer neuen Partei „rechts der CDU“, habe im Zuge dessen an einem Treffen mit den Größen des deutschen Rechtsextremismus teilgenommen und erklärt, es mache für ihn keinen Unterschied, ob er nun „mit Frau Merkel oder dem NPD-Chef Udo Voigt“ spreche. Udo Voigt hält Hitler für einen „großen Staatsmann“ und die BRD für ein „illegitimes System“. Er wurde 2005 wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft verurteilt, der Prozess gegen ihn wurde jedoch in einem Revisionsverfahren aufgrund „überlanger Verfahrensdauer“ eingestellt.
Die Universitätsleitung prüfte daraufhin die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den Jura-Professor. Das Studierendenparlament der Uni Greifswald forderte die Universitätsleitung zur Prüfung auf, ob das Tragen von Thor-Steinar-Kleidung auf dem Campus explizit verboten werden könne. Da sich die ursprüngliche Fassung der geänderten Hausordnung in ihrem Wortlaut ausschließlich „gegen Rechtsextremismus“ wendete, übten liberale und konservative Studierendenparlamentsmitglieder Kritik an der Formulierung.
Hausordnung verbietet missverständliches Verhalten
Daraufhin ließ Professor Rainer Westermann, Rektor der Uni Greifswald, am 3. September die Hausordnung um folgenden Absatz ergänzen: „Im Geltungsbereich dieser Hausordnung sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die geeignet sind, die öffentliche Wahrnehmung der Universität als weltoffenes, pluralistisches, freiheitliches und demokratisches Zentrum von Forschung und Lehre zu beeinträchtigen. Untersagt ist insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, Gewalt verherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Ebenfalls untersagt sind Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.“
Thor Steinar beschäftigt auch Verfassungsschutz – Storch Heinar entsetzt
Aufgrund des Zusatzes der Hausordnung wird Weber oben zitierte Äußerungen künftig unterlassen müssen. Nach Angaben des Brandenburgischen Verfassungsschutzes bedienen die Kleidungsstücke des Mode-Labels Thor Steinar eine als völkisch verstandene Symbolik. Das einer Wolfsangel ähnelnde Logo wurde aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit inzwischen ausgetauscht. Nach Angaben der VerfassungsschützerInnen gelten „auch die neuen Logos als identitätsstiftender Erkennungs-Code“ von Neonazis. Somit fällt also implizit auch das Tragen von Thor-Steinar-Kleidung unter das Verbot.
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