Damit ist das bsz-Statut erstmals Teil der Satzung der Verfassten Studierendenschaft und kann künftig nur mit einer 2/3-Mehrheit im SP abgeändert werden.

Damit wurde ein Statut vom 27. September 2007 abgelöst, das im vergangenen Jahr unter der Ägide des Parteijugendlisten-AStA aus SPD-nahen „Rubrosen“, der CDU-Hochschuljugend RCDS sowie der FDP-orientierten LHG eingeführt worden war. Bei der aktuellen Neufassung wurde an ein bewährtes, basisdemokratisch ausgerichtetes Statut aus dem Jahre 1987 angeknüpft.

Chefredaktion abgeschafft

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Abschaffung einer „Chefredaktion“, die vor einem Dreivierteljahr unter dem AStA-Vorsitzenden Fabian Ferber („Rubrosen“) eingeführt worden war. Diese wurde vom AStA eingesetzt und lenkte nicht nur den Redaktionsablauf, sondern konnte im Gegensatz zu den übrigen auf Honorarbasis bezahlten RedakteurInnen „mit einem monatlichen Festbetrag (…) entlohnt werden.“ Dies gehört nun jedoch der Vergangenheit an: „Wir brauchen keine Chefs bei der Bochumer Stadt- und Studierendenzeitung“, sagt Redakteur Rolf van Raden; „wir wollen keine Zweiklassengesellschaft in unserer Redaktion und treffen unsere Entscheidungen lieber im Konsens.“ Wo laut der jetzt abgelösten Satzung „das einfache Mehrheitsprinzip (…) bei Abstimmungen innerhalb der Redaktion“ galt, verpflichtet sich diese nun wieder dem Konsensprinzip: Die maximal zehn RedakteurInnen der Gesamtredaktion, von denen in der Regel jeweils sechs eine Ausgabe produzieren, versuchen ihre „Artikel im Grundkonsens gemeinsam zu vertreten.“ Jeweils drei der RedakteurInnenstellen werden vom AStA bzw. der FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) besetzt. Insgesamt vier Stellen sollen offen ausgeschrieben werden.

Kritische Gegenöffentlichkeit

Die bsz versteht sich bezüglich ihres Aufgabenbereichs als lokales Printmedium nicht nur als „mediales Bindeglied zwischen studentischer und städtischer Öffentlichkeit“, sondern inhaltlich vor allem als Medium „kritischer studentischer Gegenöffentlichkeit“. Rolf van Raden bekräftigt: „Damit wollen wir gegenüber dem medialen Mainstream nicht nur auf dem Campus, sondern auch in der Stadt einen starken Gegenakzent setzen.“ Nicht allein inhaltlich avanciert die bsz daher über ihren Uni-Bezug hinaus wie in früheren Jahren zur Stadtzeitung, sondern wird seit April auch wieder verstärkt in der Bochumer City als Gratiszeitung verteilt.

Zugleich ist jedoch das hochschulpolitische Profil der bsz im neuen Statut geschärft worden: „Die bsz tritt für einen freien und gleichen Zugang zur Hochschule sowie für die Druchsetzung des von den finanziellen Ressourcen der/des Einzelnen unabhängigen Rechts auf Bildung ein.“ Außerdem ist die bsz „den sozialen Bewegungen auf lokaler und überregionaler Ebene verbunden“ und bleibt somit auch ihren allgemeinpolitischen Wurzeln treu. Darüber hinaus ist – anders als noch 1987 – nunmehr jedoch eine explizite Selbstverpflichtung der bsz-Arbeit unter Maßgabe des Pressekodex’ Teil des Statuts. Damit soll die bsz sämtliche Kriterien, die an ein professionelles Printmedium gestellt werden, in noch höherem Maße erfüllen als früher.Â

   Â

USch

Unser neues Statut findet Ihr unter
 www.bszonline.de

0 comments

You must be logged in to post a comment.