Teure Entscheidung für Studierende

„Die Erhebung von Studiengebühren ist rechtmäßig“ entschied das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Grundsatzurteil vom 09. Oktober.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied in seinem Grundsatzurteil vom 09.10., dass die Erhebung von Studiengebühren in NRW rechtmäßig ist. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz die Universitäten zur Erhebung von Studienbeitragen ermächtigt. Da höherrangiges Recht dieser Regelung nicht entgegen steht, ist das Urteil rechtskräftig und eine Revision damit nicht zugelassen.
Veranlasst wurde die Klage gegen die Universität Paderborn durch die Studierendenschaft der selbigen Anlass war ein Rückforderungsanspruch einer Studentin, die den Studienbeitrag von 500 € für das Semester zwar gezahlt, aber unter Hinweis auf die nach ihrer Meinung gegebene Nichtigkeit des Studienbetragsgesetzes zurückgefordert hatte. Nachdem die Klage mit Urteil vom 26.03.2007 vom Verwaltungsgericht Minden bereits abgewiesen wurde, richtete die Studierendenschaft Paderborn den an sie abgetretenen Anspruch der Studentin nun an das OVG in Münster.
Zufriedenheit bei der FDP Politiker
Forschungsminister Andreas Pinkwart ist nach eigener Aussage „sehr zufrieden mit der gerichtsfesten Arbeit“, da die Universitäten und Fachhochschulen im Land nun „Planungssicherheit“ hätten und in den nächsten Jahren die „Qualität von Forschung und Lehre“ an den Hochschulen mit den Mitteln aus den „Studienbeiträgen nachhaltig verbessert“ werden könne.
Unverständnis bei ABS und AStA
Für das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren hingegen ist das Urteil unverständlich. Ein Bündnissprecher erklärte seine Enttäuschung darüber, dass das OVG den UN-Sozialpakt nicht als verbindliches Recht anerkannt habe, welcher den Staat zu einem kostenlosen Zugang zu den Universitäten verpflichte. Man wird versuchen, trotz der vom OVG nicht zugelassen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weitere Rechtsmittel einzulegen. Auch für den AStA der Universität Paderborn, der stellvertretend für die anderen Studentenvertretungen in NRW klagte, stellt das Urteil eine herbe Enttäuschung dar.
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