Anwesnheitspflicht. Die Uni ist gestartet und schon geht das Trauerspiel in den Seminaren los, denn einige Dozierende setzen auf die Anwesenheitspflicht! Doch wie soll diese reibungslos durchgeführt werden? Ein Für und Wider.
Dozierende und Studis freuen sich, endlich in einem Raum zu sein, und damit meine ich nicht den Zoomraum, in dem wir nur Kacheln waren, sondern einen Raum mit Fenstern, einer Tür und je nach Gebäude ein bisschen Pestizide. Die Ruhr-Uni eben! Aber wie schon meine Kollegin auf Seite sechs schrieb, ist das Ganze etwas chaotisch! In diesem chaotischen Konstrukt des „Hybridsemesters“ gibt es in einigen Studiengängen eine Anwesenheitspflicht ohne Hybridangebot! Was heißt, dass konkret für Studierende, die sich mit Corona infiziert, eine normale Grippe haben oder mit Risikopatient:innen zusammenwohnen, gar zu der Risikogruppe gehören? Ja, es gibt auch junge Menschen, die in diesem Team spielen und sich fragen, ob sie überhaupt an den Campus kommen sollen oder wollen, da der Weg mit der Bahn für sie ein Risiko darstellt, da in wenigen Fällen auch geimpfte Menschen das Virus haben könnten und sich dieses in Form eines milden Verlaufs äußern könnte. Vor allem in einem Übergangssemester solltet Ihr Euch darüber informieren, wie die Fehlstunden zu verstehen sind, insbesondere wenn das Seminar nur in Präsenz stattfindet. So können einige Missverständnisse wie zum Beispiel, wer in Quarantäne muss, aus dem Weg geräumt werden!
Natürlich können wir nachvollziehen, dass Dozierende auch nicht allein in ihren Seminaren sein wollen, aber das Konzept scheint nicht hundertprozentig durchdacht und führt dazu, dass Studierende mit einem Handicap einen Seelenstriptease vor einem Menschen machen müssen, den sie vielleicht nur drei Monate sehen und das schreckt ab! So kann sich das Studium auch in die Länge ziehen, da man das Seminar nach der ersten Stunde abbricht oder eben rausgeschmissen wird.
Benas Senf dazu:
In einer Zeit, in der Menschen immer noch in Quarantäne müssen und nun durch die zu zahlenden Tests die tatsächliche Zahl von positiven Corona-Erkrankungen verfälscht werden könnte, hat eine Anwesenheitspflicht wenig Sinn! Eher hätte man dafür sorgen können, dass Ausgleichsarbeiten oder asynchrone Lehreinheiten zur Verfügung stehen. Denn Fakt ist, dass das Virus immer noch da ist und auch wenn das „alte“ Leben zurückkommt, heißt es nicht, dass alles beim Alten ist!
:Abena Appiah
Studierende mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen können sich Unterstützung beim Beratungszentrums zur Inklusion Behinderter holen. Auf akafoe.de/inklusion seht Ihr das Angebot des Zentrums, denn oftmals kennen Studierende, die zu dieser Gruppe gehören ihre Rechte nicht.
Auch der AStA kann Euch helfen! Denn auf asta-bochum.de/anwesenheitspflichtmelder habt Ihr die Möglichkeit, die Anwesenheitspflicht zu melden. Ihr füllt das Formular aus und im Anschluss wird geprüft, ob die Anwesenheitspflicht in Eurer Prüfungsordnung steht.
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