Bild: Symbilbild:CC0, Organspende Symbilbild:CC0

Gesundheitsdiskurs. Am 16. Januar stimmte die Bundesregierung gegen eine Widerspruchslösung, bleibt also alles beim Alten?

Sich in der Situation zu befinden, auf ein fremdes Organ angewiesen zu sein, ist bestimmt etwas, was man ungerne erleben möchte. Für etwa 9.500 Patient*innen in Deutschland ist dies aber harte Realität. Diese befinden sich auf einer Warteliste und warten auf ein neues Organ. Vor dem neuen Gesetzesentwurf war die Organspende nur eine Spende, das heißt, der*die Spender*in musste vor seinem Tod dokumentieren, dass diese*r wollte, dass seine*ihre Organe entnommen werden. Häufiger heißt es aber, dass es zu wenige Spender*innen gäbe und eine neue Lösung gefunden werden müsse und es kommt die Frage auf, wie mehr Spenderorgane ihren Weg zu einem der wartenden Patient*innen finden können. Für die meisten scheint, so unangenehm es auch klingen mag, nach demTod Organe zu spenden, nicht besonders problematisch zu sein. Zumindest sind 84 Prozent aller Befragten dem Thema Organspende gegenüber eher positiv gestimmt und ganze 56 Prozent der Befragten haben bereits eine Entscheidung getroffen. Wo liegt also das Problem? Weswegen sahen die Befürworter*innen der Widerspruchslösung so einen Drang in der Debatte, das System umzukehren und den Bürger*innen die Fähigkeit zu nehmen, zu entscheiden, ob er*sie spendet, und ihm*ihr nur die Möglichkeit des Widerspruchs zu geben?

Oftmals ist der Mensch in Dingen, die den Tod betreffen, ein wenig handlungsunfähig und so ist es keine Überraschung, dass zwar 56 Prozent der Befragten entschieden haben, was mit ihren Organen nach ihrem Tod passiert, aber nur 39 Prozent dieser Befragten ihre Entscheidung dokumentiert haben. Was also mit den übriggebliebenen 17 Prozent machen, die zwar eine Entscheidung getroffen haben, es jedoch nicht dokumentiert haben und was passiert, wenn den restlichen 44 Prozent die Entscheidung über die Frage, was nach ihrem Tod mit ihren Organen passiert, abgenommen wird? Dies lässt natürlich viel Raum für Kritik übrig, dass die Widerspruchslösung aber eine erhebliche Veränderung für die Lage der Patient*innen ist. Das lässt sich nicht leugnen, denn ein weiterer Fakt ist, dass Deutschland im europäischen Vergleich ein Schlusslicht bildet und ein neues Organ, trotz vieler möglicher Komplikationen, eine entscheidende Lösung für viele bedeuten kann. Es muss also die Frage gestellt werden, wie sehr die Widerspruchslösung tatsächlich ein Eingriff in die Entscheidungsfreiheit der Bürger*innen wäre, wenn die Mehrheit sich bereits entschieden hat und eine klare Mehrheit dem Thema Organspende positiv gestimmt ist.

Die Niederlande haben 2018 die Widerspruchslösung eingeführt und folgt damals dem Beispiel von Frankreich, Belgien, Polen, Schweden und Österreich. Es ist also auch keine neue Erfindung, die Widerspruchslösung als eine tatsächliche Lösung des Problems mit Organspenden anzusehen, denn statistisch haben die Länder, die die Widerspruchslösung eingeführt haben, mehr Spenderorgane als die ohne. Es bleibt also zu fragen, inwieweit eine Widerspruchslösung als Eingriff in die Privatsphäre zu deuten ist. Da die Bundesregierung sich aber gerne öfters diese Fragen in Dingen der Sicherheit nicht stellt, wäre es vielleicht ratsam, diese in Dingen der Gesundheit auch nicht zu stellen. Fest steht, dass Tod Tod bleibt und die Entnahme von Organen die*den Tote*n nicht stört,  jedoch den Lebenden
viel bedeuten wird.          

       
                              :Gerit Höller

0 comments

You must be logged in to post a comment.