Journalismus. Das Berliner Campusmagazin FURIOS hatte vor kurzem mit einer Abmahnforderung zu kämpfen, die fast das Aus des studentischen Mediums bedeutete – kein Einzelfall.
Abmahnforderungen durch fälschlich verwendete Bilder oder unvollständig gesetzte Bildnachweise sind ein häufiges Phänomen. Doch besonders Campusmedien gehen Abmahnzahlungen bis an die Substanz, denn viele finanzieren sich beispielsweise durch Werbung oder einen Förderverein. Das reicht meist für die Produktion der Zeitung, nicht jedoch für Abmahnforderung in vierstelligen Bereichen, wie neulich der Fall bei dem Berliner Campusmedium FURIOS.
Nachdem die Redaktion vor rund zwei Jahren ein augenscheinlich frei verfügbares Bild eines Künstlers, das auf flickr hochgeladen wurde, für eine Albumrezension benutzte, erhielt sie im vergangenen Jahr ein Anwaltsschreiben. Dies kam von einer Kanzlei, die sich auf Abmahnungen spezialisiert. Wie sich herausstellte, gehörten dem*der Uploader*in nicht die Bildrechte an dem Bild. „Die Person, die das Bild bei flickr reinstellte, war sich wahrscheinlich der unrechten Verwendung des Bildes schon nicht bewusst“, erklärt Rabea Westarp, Chefredakteurin des Campusmagazins. Obwohl die Redaktion nicht wissen konnte, dass der*die Uploader*in das Bild illegalerweise hochlud und als frei nutzbar kennzeichnete, musste die Redaktion die Rechenschaft ablegen. Dank eines Anwalts, der ehrenamtlich für die Redaktion tätig wurde, konnte die geforderte Summe zumindest auf einen niedrigen vierstelligen Betrag reduziert werden.
Studierendenmedien stellen ein einfaches Ziel für Abmahnforderungen dar. Denn häufig fehlen den Redaktionen, die oft nicht aus Journalistik- oder Rechtswissenschaftsstudierenden bestehen die Ressourcen oder die Zeit, um Fortbildungen zu Bild- und Lizenzrechten zu besuchen. Dies kann bei undurchsichtigen Lizenzbedingungen leicht zu einem Fehler führen, der folgenschwere Konsequenzen hat. Oder wie es bei FURIOS der Fall war, kann unwissentlich auf dem Fehler einer illegal handelnden Person aufgebaut werden.
Obwohl die FURIOS den ursprünglich geforderten Betrag herunterhandeln und bezahlen konnte, wäre die Produktion des Semesterheftes nicht möglich gewesen, da die Redaktion für den Druck in Vorkasse gehen muss, die Werbeeinnahmen jedoch erst nach Veröffentlichung eingehen. Deshalb starteten sie eine Crowdfunding-Kampagne, in der sie um Hilfe baten. Glücklicherweise konnte bereits drei Tage nach Freischaltung der Kampagne das Spendenziel erreicht werden. So ist nun zumindest die FURIOS gesichert. „Was uns umgehauen hat, war, wie gut es mit der Spendenkampagne geklappt hat“, so Rabea.
Doch nicht immer kann man davon ausgehen, dass eine Crowdfunding-Kampagne den Erfolg hat, den die Berliner Kolleg*innen verzeichnen konnten. Andere Studierendenmedien veröffentlichen beispielsweise in Städten, die weitaus kleiner sind und in denen sich kein breites journalistisches Netzwerk befindet, wie in Berlin. Die Redaktion von FURIOS hatte zudem das Glück, einen Anwalt zu finden, der ehrenamtlich für sie tätig wurde, nachdem ein Redakteur, der Jura studiert, sich nach einer Lehrveranstaltung an ihn erinnerte und kontaktierte. Diese glücklichen Faktoren kommen nicht immer zusammen. So sind unabhängige, studentische Medien, die mit wenig Ressourcen produzieren auch weiterhin durch Abmahnforderungen bedroht.
:Stefan Moll
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