Bild: Dennis Pirdzuns (links), Bundesvorstand Campusgrün: Beim Hochschulgesetz 2014 haben Studierende viel durchgesetzt, das macht Schwarz-Gelb jetzt zunichte., Anhörung zum Hochschulgesetz Bild: jojo

Düsseldorf. Die Anhörung NRW-Hochschulgesetznovelle hat Gräben in der Hochschullandschaft zu den Gesetzesänderungen offenbart.

Im Plenarsaal des Düsseldorfer Landtags zeigen die Rektor*innen am meisten Einsatz, als es darum geht, ob die „Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. HAW“ (so wollen die Fachhochschulen nun genannt werden) ein Promotionsrecht durch Graduiertenkollegs zugesprochen bekommen. Wichtiger für viele, die Tag für Tag zu den Hochschulen fahren, dürften die Worte von Julius Hüne, Beauftragter an der Universität Bielefeld für studentische Hilfskräfte, sein: „Ich widerspreche Frau Salvagno, dass geltendes Recht immer eingehalten wird.“ Die Hilfskräfte bekämen oft kurzzeitige Verträge, Krankheiten müssten nachgearbeitet werden. Ohne die Beauftragten wären die wissenschaftlichen Hilfskräfte vollkommen auf sich gestellt, betont Hüne. Salvagno von der Hochschule Düsseldorf hatte zuvor gesagt, sie nehme für die Hochschulen in Anspruch, „dass wir gesetzliche Vorgaben beachten.“ Mehr über SHK-Räte erzählt Julius Hüne im Gespräch auf unserer
Internetseite: bszonline.de.

Keine Augenhöhe mehr

Die Landesregierung möchte mit dem neuen Hochschulgesetz die Selbstständigkeit der Hochschulen wiederherstellen. Das bedeutet: Mehr Macht für das Rektorat und weniger Mitspracherecht für Studierende und Mitarbeiter*innen, zudem auch weniger Absprache der Hochschulen untereinander. Bernadette Stolle (Landespersonalrätekonferenz) kritisiert die Streichung des Rahmenkodex für gute Beschäftigungsbedingungen: „Wir haben eine Lösung gefunden, die von allen mitgetragen wird.“ Sie meint einen Vertrag zwischen den Hochschulen, Bildungsministerium und Personalräten, der nun drohe, „völlig zu verschwinden“. Auch werden Mitarbeiter*innen wie Studierende durch die Herabsetzung des Senats geschwächt, da das Rektorat künftig Entscheidungen des Senats nicht akzeptieren und diesem erneut vorlegen könne. Besonders umstritten ist, dass auch die Zivilklausel aus dem Hochschulgesetz fallen soll. Noch heißt es da, dass die Hochschulen „ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ leisten sollen.


Zwischen Dialog und „Law and Order“

Beim Konfliktpunkt „Anwesenheitspflicht“ zeigten die Befragten versöhnliche Töne. Professor Löwer erinnert sich „noch an Zeiten, in denen Studenten dazu drangsaliert wurden, zu den Vorlesungen zu gehen“. Im Dialog mit Studierenden solle eine Lösung gefunden werden. Marcus Baumann stellt für die Rektor*innen der HAW fest, dass Studierende erwachsene Menschen seien, „bei Veranstaltungen zur Vermittlung praktischen Arbeitens aber gibt es keine Diskussionen, dass da Anwesenheitspflicht herrscht.“ Der Behindertenvertreter Benjamin Thomas (RUB) sagt: „Behinderte brauchen andere Ruhezeiten. Daher sehen wir Anwesenheitspflichten extrem kritisch.“ Dies zeigen auch die zu steilen Rampen im Plenarsaal. Die Rektor*innen der Universitäten wollen die Abbruchsquoten verringern. Lambert Koch, Vorsitzender der Landesrektorenkonferenz der Universitäten, versteht die Studienverlaufsplanung im Sinne einer Beratung für Studierende, die „gewisse Meilensteine nicht erreichen“ würden. Katrin Lögering vom Landes-Asten-Treffen NRW sagt: „Wir müssen über gute Lehre und nicht über Anwesenheitspflichten reden.“

:Jonathan Josten

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