Bild: Medizinisch vorgesorgt? :ken

Aufklärung. Auch nach Deinem Ableben kannst Du anderen Menschen noch ein schönes Leben machen. Nicht, weil Du endlich weg bist, sondern eher, weil Du mit Deinen Organen das Leben eines anderen Menschen qualitativ besser machen oder sogar komplett retten kannst.

3,3 Organe werden einem Organspender im Durchschnitt entnommen. Das ist die aktuellste Zahl aus dem Jahr 2017. Etwa 10.000 Menschen standen den Daten von „Eurotransplant“ nach im selben Jahr allein in Deutschland für ein Spenderorgan auf der Warteliste. Dem gegenüber stehen nur 3.300 Spender*innen. Das meist benötigte Organ ist die Niere, in Deutschland warteten 2017 über 7.600 Menschen auf ein Spenderorgan; im selben Jahr wurden nur 1.300 Nieren transplantiert (Lebend- und Dominospenden ausgenommen). Es ist kaum zu verkennen, dass es da eine große Differenz gibt. Doch was kannst Du dagegen tun?

Informier Dich! Lies Dich ein, sprich mit Deinem Arzt oder Deiner Ärztin über Organspende, damit Du eine fundierte Entscheidung treffen kannst.
Entscheide Dich! Es gibt keine falsche Entscheidung in dem Kontext. Was Du mit Deinem Körper machst und ob Du ihn einem anderen Menschen zur Verfügung stellen möchtest, ist voll und ganz Deine persönliche Sache. Das heißt, selbst, wenn Du in Deinem Organespendeausweis ein „Nein, ich möchte nicht spenden“ ankreuzt ist das in Ordnung. Wer jetzt denkt „Bullshit – ich bin ja sowieso erstmal kein Spender, da brauch ich ja nicht noch mal betonen, dass ich nicht will“, denkt etwas kurz. Du bürdest die Entscheidung damit nämlich anderen auf, meist Verwandten oder Freund*innen. Davon ausgehend, dass es Dir in dem Fall der Fragestellung was mit Deinen Organen passieren soll, nicht mehr gut genug geht, dass Du aktiv selbst entscheiden kannst, belastest Du trauernde Angehörige auch noch mit der Entscheidung.


Die Lösungen?

Es gibt verschiedene Wege, wie die Politik das Problem der fehlenden Organspender*innen angehen kann. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten.

Zustimmung erfordert! Zustimmungslösung heißt ganz einfach, dass Du grundsätzlich kein Spender bist, außer du entscheidest Dich zu Lebzeiten aktiv dafür, eine*r zu sein. Du bist der aktive Teil in dieser Variante, der sich sowohl informieren als auch registrieren lassen muss. Solltest Du Dich nicht dafür entschieden haben, werden keine Organe entnommen. Bei der Erweiterten Zustimmungslösung sind Deine Angehörigen stellvertretend für dich befähigt, diese Entscheidung zu fällen, falls Du sie nicht getroffen und festgehalten hast. So geregelt beispielsweise in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz.

Widerspruch einlegen! Wer würde es erwarten – das Gegenteil zur Zustimmungslösung. Grundsätzlich ist erstmal jede*r Organspender*in. Du hast aber die Möglichkeit, Dich aktiv dagegen zu entscheiden und Dich in einem Widerspruchsregister zu registrieren. Du musst dabei keinerlei Gründe angeben. In der Form umgesetzt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern. Ähnlich zu der Erweiterten Zustimmungslösung, gibt es auch hierbei die Möglichkeit, die Organentnahme als Angehörige*r zu widersprechen. Diese Variante wird in  Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen angewandt.

Entscheide Dich! Wie bei der Entscheidungslösung gilt auch hier, dass Du nur Spender wirst, wenn Du explizit zugestimmt hast. Allerdings wirst du aktiv dazu aufgefordert Dich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Jede Person bekommt dabei von der Krankenkasse fundiertes Infomaterial automatisch zugesandt, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Regelung gibt es in der Form nur in Deutschland, wobei seit dem 28. November auch hier eine Widerspruchslösung diskutiert wird.

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