Medizinstudium. Durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber handeln und eine Reihe von Angleichungen vornehmen. Diese versprechen jedoch keine Vollheilung.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) soll dazu führen, ein faireres Auswahlverfahren zu ermöglichen. Damit soll der Grundsatz der Chancengleichheit bewahrt werden. Durch die bis zum 31. Dezember 2019 zu beschließenden Gesetzesänderungen auf Bundes- sowie Landesebene können BewerberInnen in Zukunft auf ein einheitliches Auswahlverfahren vertrauen, bei dem sie zum Beispiel keinen Nachteil haben, weil sie in einem Bundesland mit einer schwierigeren Abiturprüfung zu Schule gingen und dadurch einen schlechteren Schnitt haben.
Eine Änderung dieser Regelungen forderten Verbände bereits seit langem. So hieß es zum Beispiel in einem Positionspapier der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V., zu der auch der Fachschaftsrat Medizin der RUB gehört: „Das aktuelle Auswahlverfahren zum Medizinstudium bedarf einer grundsätzlichen Reform und vollständigen Neustrukturierung.“ Neben der Berücksichtigung von anderen Kriterien als dem Abiturdurchschnitt forderte sie eine Abschaffung der Abiturbesten- und Wartezeitenquote. Diese Quoten beurteilte das BVG jedoch als grundsätzlich verfassungskonform, wodurch diese auch weiterhin bestehen bleiben.
Anfang eines Wandels
Die Bundesärztekammer begrüßte das Urteil. So sagte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer, im Gespräch mit dem „Deutschlandradio“, es haben sich „in der letzten Zeit in das System viele Ungerechtigkeiten eingeschlichen“. Diese könne man jetzt ausbügeln und dafür sorgen, dass wieder chancengerechte Zugangsmöglichkeiten zum Medizinstudium bestehen.
Obwohl nun zwar eine höhere Chancengleichheit gewährleistet werden soll, ändert sich am Grundproblem der mangelnden Studienplätze nichts, denn diese Entscheidung liegt nicht im Ermessen des Bundesverfassungsgerichts, sondern der Länder. Montgomery wünscht sich deshalb eine Erhöhung der Studienplätze seitens der Bundesländer um 1.000. Dies würde zusätzlich den derzeitigen Mangel an Ärzten und Ärztinnen
Drehen an den Stellschrauben
Trotz der Vorgabe für einheitliche Verfahren wird sich für die Hochschulen nichts komplett verändern. „Ich glaube, an vielen Teilen wird sich vielleicht gar nicht so viel ändern, wie man das jetzt erst vermuten könnte,“ sagte Cort-Denis Hachmeister vom Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) dem „Deutschlandfunk“. Denn die meisten setzen bereits ein ähnliches Bewerbungsverfahren ein, welches mindestens ein zusätzliches Kriterium zur Auswahl der KandidatInnen beachtet und damit den Vorgaben aus Karlsruhe entspricht. Dazu gehört auch die RUB. Nur die Unis in Aachen, Bonn und Düsseldorf berufen sich bei ihrem Auswahlverfahren einzig auf den Abiturdurchschnitt.
Somit ändert das Urteil vor allem einiges an den Problemen der Studienplatzverteilung. BewerberInnen müssen sich fortan nicht mehr nur auf sechs Studienorte beschränken. Auch die durchzusetzende Vergleichbarkeit der Abiturnoten über Landesebene hinaus bietet mehr Chancengleichheit und Transparenz. Dennoch wird sich an dem Problem, dass potentielle Studierende lange auf einen Studienplatz warten müssen oder abgelehnt werden, erst einmal nichts verändern.
:Stefan Moll
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