Am 8. Oktober veranstaltete das Bochumer Netzwerk Stadt für alle einen Rundgang durch die Innenstadt, um auf die ungenutzen, teilweise verwahrlosten Wohnungen und Büroflächen aufmerksam zu machen. Um dem Leerstand entgegenzuwirken und Bedürftigen eine Unterkunft zu geben, fordern die AktivistInnen eine Zweckentfremdungsklausel, nach der EigentümerInnen, die ihren Wohnraum nicht nutzbar machen (wollen), mit Sanktionen belegt werden sollen.
„Es gibt in Bochum einen Leerstand von vier Prozent“, erklärt das Netzwerk Stadt für alle. Dieser stünde Menschen gegenüber, die eine Wohnung suchen und nicht finden. Besonders skandalös sei dabei, dass immer noch Flüchtlinge in Massenunterkünften leben müssten. Aber es ginge nicht nur um Geflüchtete, sondern auch um Studierende und Geringverdienende.
Ausgleichszahlungen als Möglichkeit
Die Problematik besteht darin, dass die leerstehende Fläche nicht der Stadt gehört, sondern privaten EigentümerInnen. Das NRW-weite „Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“ von 2001 decke nur „Miet- und Genossenschaftswohnungen und Teile solcher Wohnungen“ ab. Bei EigentümerInnen greift der Runderlass nicht. Sie können jederzeit Eigenbedarf anmelden und so sogar MieterInnen aus den Wohnungen werfen. Was sie mit dem Wohnraum anstellen, bleibt ihnen überlassen. Ob erweiterte Garage oder private Müllkippe steht einzig und allein den EigentümerInnen frei. Die Stadt hat keine Handhabe. Das soll sich mit der geforderten Zweckentfremdungsklausel ändern. Sie soll „Vermieter und Investoren unter Druck setzen, wenn nutzbarer Wohnraum nicht zugänglich gemacht wird“, so Stadt für alle. Bisher haben nur wenige Städte eine solche in ihre Satzung aufgenommen, zum Beispiel Dortmund. Da wird bei einem vorrübergehenden Leerstand eine monatliche Ausgleichszahlung von bis zu 5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche fällig. Bei dauerhaften Leerstand (mehr als zehn Jahre) muss eine einmalige Zahlung von 500 Euro pro Quadratmeter entrichtet werden.
:Kendra Smielowski
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