Das Schreddern von männlichen Küken wird vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster als rechtmäßig eingestuft.
Es verstoße nicht gegen das Tierschutzgesetz, Eintagsküken aus Legehennenrassen zu töten, da die Aufzucht von männlichen Küken für die Brütereien mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sei und damit im Widerspruch zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stehe, begründet das OVG den Urteilsspruch. Das Vergasen oder Schreddern der Küken, weil sie keine Eier legen und nur schlecht Fleisch ansetzen, wurde in zwei Verfahren als rechtmäßig bewertet. Jährlich sterben etwa 45 Millionen Küken allein in Deutschland wegen ihres fehlenden wirtschaftlichen Nutzens. Das gilt im Übrigen auch für Bio-Eier, schreibt die Tierschutzorganisation PETA in ihrem Online-Auftritt. Frühestens 2017 wird es ein Verfahren geben, das noch im Ei das Geschlecht der Tiere bestimmen kann, sodass männliche Küken gar nicht mehr schlüpfen würden.
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