Eine Neuregelung für SHK-Stellen wirft einige Fragen auf dem RUB-Arbeitsmarkt auf. So konnten Verträge von Studierenden, die ihren BA-Abschluss gemacht haben, nicht verlängert werden.
Erst auf der Arbeit hat Edgar Wagner* von dieser neuen Regelung erfahren. Edgar arbeitet als SHK in einer der zahlreichen Bibliotheken an der RUB. Nebenbei hat er seinen Bachelor-Abschluss gemacht. Dann der Schock: Aufgrund seines neuen akademischen Grades kann sein Vertrag nicht verlängert werden.
Seine Chefin bedauert die Auswirkungen von dieser neuen Reglung sehr, wie sie auf Anfrage dieser Zeitung erklärt: „Die Hilfskräfte verlieren ihre Stelle und wir müssen uns von gut eingearbeiteten MitarbeiterInnen trennen. Zukünftig müssen wir in deutlich kürzeren Abständen neue Hilfskräfte einstellen und einarbeiten, was natürlich jedes Mal mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden ist.“
Gut gemeint, aber zu kurz gedacht
Grund dafür ist eine neue Regelung für SHK-Stellen: Studierende, die ihren Bachelor gemacht haben, dürfen nur noch als Wissenschaftliche Hilfskräfte eingestellt werden. Eigentlich ist diese Neuregelung von Vorteil: So erhalten WHKs entsprechend höheres Entgelt (siehe Meldung rechts). Für die meisten hat es folglich, wie auch Bernhard Willkomm, zuständig für die Verträge von Studentischen und Wissenschaftlichen Hilfskräften an der RUB, gegenüber der :bsz bestätigte, keine negativen Auswirkungen. Edgar selbst sieht das ähnlich: „Im Prinzip hat die ganze Regelung ja den guten Zweck, dass Bachelor-Absolventen auch nach ihrem Abschluss bezahlt werden sollen.“
Edgars eigene Tätigkeit als Bibliotheksaufsicht kann allerdings nicht als Wissenschaftliche Hilfskraft fortgesetzt werden. Allerdings werden Studentische Hilfskräfte zumeist für Dienstleistungen für Forschung und Lehre bzw. damit zusammenhängende Verwaltungsarbeiten eingestellt. Für andere Tätigkeiten an der Uni werden MitarbeiterInnen dagegen meist als studentische Verwaltungsangestellte beschäftigt. Im Laufe des Jahres werden auch zwei KollegInnen von Edgar ihren BA-Abschluss machen. Auch ihre SHK-Verträge werden dann wohl nicht verlängert werden.
Mehr in den nächsten Ausgaben.
0 comments