Bild: Am Tatort: Spuren müssen auch langfristig gesichert werden., Das Verfahren der anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (ASS) Foto: Wikimedia Commons / RSX (CC BY-SA 3.0)

Mit dem Modell der Anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt (ASS) erhalten die Opfer die Möglichkeit, Beweise der Tat anonym sichern zu lassen. Dies geschieht, um im Falle einer Anzeige im späteren Strafverfahren hier­auf zurückgreifen zu können. Auch wenn das Modell seitens Politik und Opferverbänden auf breite Zustimmung stößt, stellt seine Finanzierung eine Hürde dar. Deshalb wird das Angebot bislang nicht flächendeckend vorgehalten.  

Die Medienberichte zu „Kachelmann“ und „Strauß-Kahn“ boten viel Raum, um uralte Vergewaltigungsmythen, etwa den Mythos des weiblichen Racheaktes, wieder aufzuwärmen und für ein breites Publikum salonfähig zu machen. Die Realität ist jedoch eine andere. In einem Interview mit der Taz etwa beziffert Heike Lütgert, erste Kriminalhauptkommissarin und Dozentin für Kriminologie und Kriminalistik an der FH Bielefeld, die Zahl der Falschaussagen auf gerade einmal sieben Prozent. Weiterhin lässt sich dem Länderbericht Deutschland, der im Zusammenhang mit der Studie „Unterschiedliche Systeme, ähnliche Resultate? Strafverfolgung von Vergewaltigung in elf europäischen Ländern“ entstand, entnehmen, dass die allermeisten sexualisierten Gewalttaten ungemeldet bleiben. Lediglich in acht Prozent der Fälle kommt es zu einer Anzeige. Eine frappierend geringe Zahl, auf die unter anderem auch die Kampagne #ichhabenichtangezeigt hingewiesen hat. Schwedens Meldequote hingegen ist vier Mal höher. 

Anonyme Spurensicherung als Opferschutz (ASS)

Ein Grund, der u.a. gegen eine Anzeige spricht, ist, dass sie unmittelbar nach der Tat eine zusätzliche Belastung für die betroffene Person darstellt. Denn im Zuge des polizeilichen Verhörs sowie der Gerichtsverhandlung müssen Tathergang und -ablauf detailliert rekonstruiert werden sowie, gemäß § 177 StGB, Zwang beziehungsweise Gewalteinwirkung nachgewiesen werden. Das Opfer muss dementsprechend eine Reihe von mehr als unangenehmen Fragen beantworten. Erfolgt eine Strafanzeige mit mehr als 24 Stunden Abstand zur Tat, können Beweisspuren nicht mehr festgestellt werden, was eine Verurteilung des Täters bzw. der Täterin enorm erschwert bis nahezu unmöglich macht. Das Verfahren der anonymen Spurensicherung (ASS) schließt diese Lücke, denn es bietet den von sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen, Männern und Kindern die Möglichkeit, Spuren – das heißt Sperma, Urin, Blut, DNA- oder Faserrückstände – im Krankenhaus von einer Ärztin oder einem Arzt sichern zu lassen. Weitere Indizien wie Hämatome oder Ähnliches werden durch Fotos festgehalten sowie im Dokumentationsbericht der behandelnden Ärztin oder des Arztes aufgenommen. Während der Bericht im Krankenaus bleibt und dort archiviert wird, werden die Spuren mit einer Chiffrenummer versehen und, für den Bochumer Raum, im Rechtsmedizinischen Institut in Essen gelagert. Das Opfer hat in NRW durchschnittlich zehn Jahre Zeit, um sich für eine Strafanzeige zu entscheiden, bei der dann auf die gesicherten Spuren zurückgegriffen werden kann. Wird nicht angezeigt, werden die Spuren vernichtet. Die Anonymität der betroffenen Person muss nicht nur aufgrund der emotionalen Lage der Betroffenen gewährleistet werden, sondern weil es sich bei einer Vergewaltigung um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt: Das heißt, dass die Polizei ermitteln muss – egal ob der betroffene Mensch eine Anzeige wünscht oder nicht. Anonymität kann aber nur dann gewährleistet werden, wenn nicht die jeweilige Krankenkasse das Verfahren übernehmen muss, was wiederum hinsichtlich der Finanzierung Schwierigkeiten bereitet.

Uneinheitliche Regelung und Finanzierungsschwierigkeiten

So sinnvoll und dringend notwendig ASS auch ist, so schwierig gestaltet sich die flächendeckende, landesweite Umsetzung des Modells, die unter anderem von der Landesarbeitsgemeinschaft Frauen-Notruf NRW gefordert wird. Denn bislang ist diese Möglichkeit nur Betroffenen in vereinzelten (Groß-)Städten vorbehalten. Außerdem birgt die uneinheitliche Regelung auch Risiken, wie das Beispiel zweier katholischer Kliniken in Köln, die ebenfalls ASS anbieten (sollten), allerdings paradoxerweise ein Vergewaltigungsopfer abwiesen, sehr deutlich macht. 
Schleswig-Holstein hat Anfang April auf Antrag der Piraten erste Weichen für eine flächendeckende Gewährleistung des Modells gestellt. Probleme bereiten vor allem die Finanzierung der Kosten von ca. 300 bis 500 Euro. In NRW liegt ebenfalls ein entsprechender Antrag vor, der bereites in den Koalitionsvertrag von SPD und Grünen aufgenommen wurde. Aber auch hier stellt die Kostenfrage die größte Hürde dar. Und so liegt derzeit (und wohl bis auf weiteres), wie sich einer Kleinen Anfrage vom 13. März 2013 entnehmen lässt, „die Kostentragung entweder beim Opfer selbst oder bei den einschlägigen Hilfsorganisationen.“ Der Handlungsbedarf ist damit mehr als offenkundig.

 

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