Die finanzielle Situation der Ruhr-Universität Bochum ist angesichts eines Haushaltsdefizits von über 9,2 Millionen Euro desolat. Trotz erwartbar steigender Studierendenzahlen im Zuge des herannahenden doppelten Abiturjahrgangs soll die Lehre selbst in bereits übermäßig ausgelasteten geisteswissenschaftlichen Fächern weiter ausgedünnt werden. Grund genug, mit Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD), die 1990/91 AStA-Vorsitzende an der RUB war, wo sie einst Germanistik und Sozialwissenschaften studierte, einen Dialog über die Finanzlage an einem der fünf größten Hochschulstandorte in NRW zu führen. Als sich die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung am 29. Oktober mit StudierendenvertreterInnen des AStA, der studentischen Senatsfraktion und der FachschaftsvertreterInnenkonferenz (FSVK) sowie dem Rektorat traf (die :bsz berichtete), war hierzu jedoch nicht viel zu hören. Wir haben nachgehakt und Svenja Schulze zudem zum aktuell in den Landtag eingebrachten ´Hochschulzukunftsgesetz` befragt.
bsz: Wir haben noch Ihre Worte vom letzten :bsz-Gespräch vom 6. Dezember 2010 im Ohr, als Sie sagten: „Mit mir kann man gut direkt reden und muss sich nicht protestierend vor die Tür stellen.“ Als die Studierenden beim aktuellen Treffen konkrete Antworten auf die Frage nach Wegen zur Verbesserung der Hochschulfinanzen einforderten, verwiesen Sie jedoch lediglich auf Ihre schriftliche Beantwortung einer kleinen Anfrage der CDU im Landtag. Können Sie uns nun konkrete Strategien aufzeigen, um die vom Rektorat geforderte Einsparung von 179,5 Stellen an der RUB im Vorfeld des Ansturms durch den doppelten Abi-Jahrgang zu vermeiden?
Svenja Schulze: Ein durch mangelnde Zuweisung von Landesmitteln verursachtes Haushaltsdefizit gibt es nicht. Vielmehr sind die Unis im Rahmen der Hochschulautonomie gehalten, Schwerpunkte zu setzen und die ihnen zugewiesenen Mittel sinnvoll einzusetzen. Rücklagen, die zuvor von den Hochschulen gebildet wurden, müssen jetzt angetastet werden.
An der Stelle würden wir gerne nochmal nachhaken: In Ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage von Christian Haardt (CDU) schreiben Sie, dass die Finanzierung der Hochschulen durch die „Hochschulvereinbarung 2015“, den „Hochschulpakt II“ und die Mittel zur Verbesserung der Qualität der Lehre „seitens des Landes sichergestellt“ sei. Wenn das so wäre, müssten ja keine Stellen an der RUB in der Lehre gestrichen werden. Ist das nur durch Missmanagement von Elmar Weiler (Rektor der RUB, FDP) zu erklären? Oder wie vermitteln Sie das den Studierenden an der Basis?
Die Zuschüsse des Landes für die Ruhr-Universität wurden von 2008 bis 2012 um rund 8,5 % erhöht. Zudem werden für den doppelten Abi-Jahrgang bis 2020 aus dem ´Hochschulpakt` 20.000 Euro für jeden zusätzlich zu schaffenden Studienplatz bereitgestellt. Insgesamt ist im Hochschulbereich ein festes Budget bis 2015 zugesichert, Einschnitte wird es nicht geben.
Vor wenigen Wochen hat die Fakultät für Philologie angesichts der durch das RUB-Rektorat verordneten Sparzwänge die Einstellung des bundesweit einmaligen Studiengangs Sprachlehrforschung beschlossen. Wie wollen Sie angesichts der dauerhaft angespannten Finanzlage gegensteuern, um ein ähnliches Fächersterben wie nach der Streichung von rund 220 wissenschaftlichen Stellen allein an der RUB durch den „Qualitätspakt mit den Hochschulen“ seit 1999 an der Ruhr-Uni zu vermeiden, als Studiengänge wie Neugriechisch, Skandinavistik oder Musikwissenschaft dem Rotstift zum Opfer fielen?
Als Land brauchen wir die Möglichkeit, den Hochschulen Dinge aufzugeben, die im übergeordneten Landesinteresse sind. Wir wollen künftig eine für die gesamte Hochschullandschaft verbindliche, strategische Planung des Landes vorlegen, deren Eckpunkte in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben und vom Landtag beschlossen werden. Dies ist ein zentraler Aspekt bei der aktuellen Weiterentwicklung des Hochschulrechts. Es ist ein Irrglaube, anzunehmen, dass Probleme umso besser gelöst werden, je weiter sich das Land von den Akteuren vor Ort entfernt.
Bei einer Diskussionsveranstaltung der JUSOS an der RUB haben Sie im Vorfeld der jüngsten Landtagswahl angekündigt, dass Sie sich im Fall einer Wiederwahl nachdrücklich für eine deutliche Verbesserung prekärer akademischer Arbeitsverhältnisse sowie für ein Verbot von Umsonstarbeit einsetzen würden. Ein Beispiel hierfür sind habilitierte PrivatdozentInnen, die oftmals genötigt werden, ihre Lehrbefugnis durch unbezahlte Lehraufträge zu verteidigen. Was ist daraus geworden?
Ich weiß nicht, was Sie mit ‚Umsonstarbeit‘ meinen. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Hochschulrechts diskutieren wir derzeit einen Rahmenkodex für „gute Arbeit“.
Werden seitens der Landesregierung denn konkrete Schritte eingeleitet, um die Situation prekär beschäftigter Lehrbeauftragter, die sich trotz einer realen Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden oftmals nicht in der Lage sehen, in die Rentenkasse einzuzahlen, substanziell zu verbessern?
(lacht) Wollen Sie mit Ihrer Frage meine Antwort vorgeben? Aber im Ernst: Beispielsweise an den Kunst- und Musikhochschulen haben wir hier eine Tariferhöhung durchgesetzt. Rückwirkend zum 1. Januar 2012 wird eine Gehaltsanpassung um 12,3 Prozent vorgenommen. Ab dem 1. Januar 2013 ist eine weitere Steigerung der Vergütungssätze auf 15 Prozent der bisherigen Vergütungshöhe vorgesehen.
In dem Themenkomplex interessiert viele Studis an der RUB insbesondere die Frage nach Ihrer Haltung als Ministerin zur Tarifinitiative brennend: Auch wir in Bochum machen uns dafür stark, dass studentische Hilfskräfte endlich nach Tarif bezahlt werden und eine Personalvertretung bekommen. Wie stehen Sie als Ministerin dazu?
Derzeit wird insbesondere die Frage der Personalvertretung intensiv diskutiert. In Berlin beispielsweise sitzen Studierendenvertreterinnen und -vertreter direkt mit am Tisch, was einige Schwierigkeiten mit sich bringt. Alternativ wird gegenwärtig ein ASten- und Obleute-Modell gegen-einander abgewogen.
Bereits nach kürzester Zeit haben sich die Kompensationsmittel von Studiengebühren in Höhe von 249 Millionen Euro für sämtliche NRW-Hochschulen als unzureichend erwiesen. Werden Sie hieran zeitnah etwas verändern oder ist diese in den entsprechenden Gesetzestext aufgenommene Summe nun in Stein gemeißelt?
Im Gesetz steht „mindestens 249 Millionen Euro“. Bislang haben die Hochschulen aus den Qualitätsverbesserungsmitteln sogar Rücklagen bilden können.
Zum Schluss nochmal weg von den Finanzen und hin zur Demokratisierung der Hochschulen. Sie haben ja selber in Ihrer Zeit als AStA-Vorsitzende hier an der RUB die Forderung nach der Viertelparität mitgetragen (d.h. dass in allen akademischen Gremien die vier Statusgruppen jeweils ein Viertel der Stimmen haben sollen und die Profs nicht wie bislang immer die absolute Mehrheit). Wir haben gerade erlebt, dass der Studiengang Wirtschaftspsychologie von einer Kungelrunde von Psycho-Profs abgeschafft wurde – gegen die Stimmen der anderen Statusgruppen im Fakultätsrat Psychologie und ganz ohne Finanznot. Wann kommt die Viertelparität?
Lassen Sie mich Ihre Frage auf die sachliche Ebene ziehen. Es geht im Kern um mehr Demokratie und Mitbestimmung an der Hochschule. Deshalb haben wir in den im Herbst vergangenen Jahres vorgestellten Eckpunkten zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts vorgeschlagen, zukünftig den Senat viertelparitätisch zu besetzen. Zugleich sollen Themen definiert werden, bei denen verfassungsrechtlich eine Professorenmehrheit notwendig ist.
Und wie stehen Sie zur Forderung einer Abschaffung der von Schwarz-Gelb eingeführten Hochschulräte, die einem unmittelbaren Einfluss der Wirtschaft auf hochschulische Entscheidungen Tür und Tor öffnen?
(lacht) Ihre Haltung ist jetzt schon mal klar. Eine aktuelle Studie des RUB-Soziologen Jörg Bogumil zeigt, dass die Mitglieder der Hochschulräte mehrheitlich nicht aus Wirtschaftskreisen rekrutiert werden. Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Hochschulräte nicht abzuschaffen, sondern als beratende Gremien der Hochschulleitungen zu modifizieren. Daran werden wir uns halten.
Was ist vom künftigen ´Hochschulzukunftsgesetz` ansonsten zu erwarten – welche Wahlversprechen Ihrer Partei werden im Zuge der Gesetzesnovelle umgesetzt und welche nicht?
Wir brechen keine Wahlversprechen. Wir schaffen mehr Transparenz und eine stärkere Anbindung der Hochschulen an das Land.
Wie sieht es mit der umstrittenen Anwesenheitspflicht in Seminaren und Vorlesungen aus? Soll diese generell abgeschafft werden?
Generelle Anwesenheitspflichten sind rechtswidrig. Das haben wir als Ministerium in einem Erlass klargestellt. Anwesenheitspflichten sind nur dann zulässig, wenn das Lernziel sie erforderlich macht. Insofern begrüße ich den Aufruf des Deutschen Hochschulverbands an Fakultäten und Fachbereiche sehr, Anwesenheitspflichten nur in Ausnahmefällen vorzusehen.
Wir danken Ihnen für das Gespräch!
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