(Jacq) Trotz der Zielvereinbarung zwischen dem Rektorat und der Professional School of Education sowie dem Institut für Erziehungswissenschaft, nach der ca. 370 Studienplätze im Jahr für den Master of Education vergeben werden sollen, beläuft sich die Zahl der immatrikulierten M.Ed.-StudentInnen zur Zeit auf ungefähr 1600: Im Master of Education sind fast doppelt so viele Studierende eingeschrieben, als die Zielvereinbarung erlaubt.
Das Rektorat befürchtet, dass die Zahl der M.Ed.-Studierenden weiterhin drastisch zunehmen könnte, denn einige Nachbaruniversitäten, wie zum Beispiel die TU Dortmund, haben sie bereits eingeführt: die Zulassungsbeschränkung für den Master of Education. Viele BachelorabsolventInnen, die aufgrund eines nicht ausreichenden Numerus Clausus von anderen Universitäten abgelehnt werden, würden sich an der Ruhr-Universität einschreiben. Die Hörsäle würden aus den Nähten platzen. Das Rektorat der Ruhr-Universität entschied sich deswegen dafür, für das Wintersemester 2013/14 beim Ministerium eine Zulassungsbeschränkung für den M.Ed. zu beantragen. Durch einen NC auf den Master of Education solle die Qualität der Lehramtsausbildung gesichert werden, denn es fehle an den Mitteln, um zusätzliche Lehrstellen einrichten zu können.
„Vor den Trümmern ihres Berufswunsches“
Sitzungen des School Boards der Professional School of Education ergaben jedoch, dass die Mehrheit der Mitglieder gegen die Einführung eines Numerus Clausus auf den Master of Education sei. „Was eine Zulassungsbeschränkung auf den M.Ed. aus unserer Sicht besonders problematisch macht, ist, dass mit dem B.A. in Bochum zumindest in einigen Fächern klar ein Lehramtsstudium angefangen wird, das bei einem Scheitern an der Beschränkung definitiv nicht beendet werden könnte. Somit stünden zumindest einige StudentInnen in einer solchen Situation vor den Trümmern ihres Berufswunsches und wären dazu gezwungen, sich komplett umzuorientieren oder, im Falle der Naturwissenschaften, nachzustudieren, um den Studiengang wechseln zu können. Diese Situation ist eine direkte Folge des Bologna-Prozesses und der Aufteilung des alten Lehramtsstudiengangs in B.A. und M.Ed.“, erläutert Gerry Hellwig, Mitglied des Fachschaftsrates M.Ed. Hauptgrund für die Ablehnung des NCs sei vor allem auch die daraus resultierende Verkürzung des letzten Bachelor-Semesters. Die Studierenden müssten früher mit ihrem Semester fertig werden, da man sich – mit einem bereits abgeschlossenen Bachelorstudium – schon in der Mitte des letzten Semesters für den M.Ed. bewerben müsste.
Durchsetzung eines Alternativmodells
Auf der letzten Sitzung des School Boards wurde nun beschlossen, dass man auf die Einführung eines „klassischen“ NCs auf den M.Ed. zum Wintersemester 2013/14 verzichten werde, da sowohl studentische VertreterInnen als auch VertreterInnen der lehramtsausbildenden Fakultäten momentan dabei sind ein Alternativmodell auszuarbeiten. Sicher ist, dass diese Regelung frühestens zum Wintersemester 2014/15 in Kraft treten würde. Das bedeutet, dass die Studierenden, die sich gegenwärtig im vierten oder in einem höheren Fachsemester befinden, nicht von der Zulassungsbeschränkung für den M.Ed. betroffen sein werden – vorausgesetzt der- oder diejenige schließt ihr Studium in der Regelstudienzeit ab. Wie die Alternativregelung genau aussehen wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt der Verhandlungen noch nicht sagen. Gerry Hellwig skizziert das Alternativmodell wie folgt: „Grundsätzlich kann schon mal gesagt werden, dass wahrscheinlich eine Note festgelegt werden wird, deren Erreichen den Studierenden definitiv zum Zugang des M.Ed. berechtigen würde. Wie sich diese Note dann zusammensetzt ist noch Gegenstand der Verhandlungen. Darüber hinaus sollen auch Sonderfallregelungen festgelegt werden, deren genaue Ausprägungen auch noch nicht klar sind. Ebenso soll die Beendigung des B.A.-Studiums in Regelstudienzeit einen Platz im M.Ed. garantieren. Eine Alternative zur alleinigen Beschränkung durch ein Zugangsverfahren, das komplett inneruniversitär durchzuführen wäre, wäre die Vorschaltung eines solchen Zugangsverfahrens vor ein „klassisches“ Zulassungsverfahren. Diese Kombination wäre ein letzter Ausweg, sollte sich die Zugangsbeschränkung als nicht ausreichend darstellen.
Es ist aber noch nichts final und wir arbeiten als studentische Vertretung im School Board und in der Arbeitsgruppe daran, eine entsprechende Zugangsbeschränkung auch aus Studierendensicht so fair wie nur irgend möglich zu gestalten.“
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NC für den MEd
Die Studentenvertreter haben völlig Recht: Man kann nicht Menschen sechs Semester in Richtung eines Lehramtsstudiums studieren lassen (auch wenn dies im reformierten Bachelor-Studium nicht mehr sichtbar wird) und dann einen NC einführen, der die Vollendung des Studiums an der RUB (fast) unmöglich macht.