Dass A. den deutschen Behörden ein Dorn im Auge ist, wurde in den vergangenen Wochen immer wieder medial thematisiert. Dass ein Gebetsraum, eine Stätte in der Menschen die Möglichkeit gegeben wird, ihre Religion zu praktizieren, aufgrund seiner Anwesenheit geschlossen wird, ist eine höchst diskutable Entscheidung.
Wie kam es dazu?
Am Freitag den 28. September führte die Bochumer Polizei eine Personalienfeststellung vor dem Gebetsraum durch. Dort traf sie nach dem stattgefundenen Gebet unter anderem A. an, wie sie es zuvor vermutet hatte. Die Hochschule wurde darüber informiert und dort die interne Entscheidung getroffen, den Raum zu schließen.
„Wir bedauern außerordentlich, dass wir mit der Sperrung des Gebets- und Meditationsraum die Tür des Vertrauens schließen müssen“, betont Hochschulpräsident Prof. Martin Sternberg laut Pressestelle der Bildungseinrichtung. Bis zum Redaktionsschluss der bsz war es nicht möglich persönlich mit ihm zu sprechen um nach alternativen Möglichkeiten im Umgang mit dieser Situation zu fragen.
Seit bereits 15 Jahren wurde muslimischen Gläubigen die Möglichkeit geboten an der Hochschule Bochum ihren Glauben in separaten Räumen zu praktizieren, seit einigen Jahren gab es den Gebetsraum in der Form wie er bis zum 1. Oktober bestand. „Der Raum war vor der Schließung nicht völlig unumstritten“, erklärt Detlef Bremkens, Pressesprecher der Hochschule Bochum, gegenüber der bsz. Der Raum sei stets für Gläubige aller Religionen offen gewesen. Jedoch habe es schon seit längerem Unstimmigkeiten bezüglich der Nutzung gegeben, da einige muslimische Gläubige den Raum nur für AnhängerInnen des Islam geöffnet haben wollten. Die vorläufige Schließung hält Bremkens für angemessen: „Die Entscheidung wird weiter aufrecht erhalten.“ Die Hochschule könne nicht zusehen, dass dieser Raum konspirativ genutzt werde. Trotz allem sei die Situation sehr traurig und die Ratlosigkeit einiger Studierender könne er nachvollziehen. Jedoch gibt der Pressesprecher auch zu bedenken, dass eine staatliche Hochschule nicht dazu verpflichtet sei, einen separaten Raum für Gläubige zur Verfügung zu stellen. Die Schließung sei aber ein Anlass dies zu diskutieren, nicht nur uni-intern. „Wir haben es gerne gemacht. Jetzt warten wir erst mal ab wie es weiter geht.“
Für den Gebetsraum an der RUB hat der Vorfall keine Konsequenzen, das bestätigte der AStA-Vorsitzende Dirk Loose: „Wir vertrauen den Leuten die den Raum an der RUB betreiben und nutzen. Von unserer Seite werden keine einschränkenden Maßnahmen ergriffen.“
Freie Religionsausübung und/oder freie BürgerInnen?
Welche Bedeutung das tägliche Gebet für muslimische Gläubige hat, ist auf der Homepage der Islamischen Studierendenvereinigung Bochum nachzulesen: „Das tägliche Pflichtgebet ist nicht irgendeine Pflicht, sondern eine der wichtigsten Glaubensdinge: Es ist die ‚zweite Säule des Islam‘ (Rukn al-Islam) und bildet daher sowohl im Glaubensbereich als auch im islamischen Recht eine absolute Pflicht (…).“ Darüber hinaus ist eine freie Religionsausübung in Deutschland ein gesetzlich festgelegtes Grundrecht.
Nach der Schließung des Gebetsraums, in dem sich ein mutmaßlicher Fundamentalist mit anderen Menschen traf um zu beten, steht die Frage im Raum, ob es sich hierbei um einen vermeintlichen Schutz der „guten“ Bürger und Bürgerinnen handelt oder um die Einschränkung religiöser Menschen, deren Rechte „im Kampf gegen den Terror“ beschnitten werden. Organisierte Islamisten nehmen einen viel größeren medialen Raum ein als sie in der Realität besetzen; trotz permanenter medialer Warnungen gehören (laut Verfassungsschutz) lediglich 0,86 Prozent der in NRW lebenden Muslime einer islamistischen Organisation an. Ein Bruchteil von ihnen den Salafisten, denen auch A. angehören soll. Dazu ist es stark zu vermuten, dass konspirative Treffen nicht nur in Gebets- und Meditationsräumen abgehalten werden können, sondern nahezu überall.
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