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Bei Einführung der gestuften Studiengänge hatte der damalige RUB-Rektor Dietmar Petzina der Studierendenvertretung noch versprochen, dies sei selbstverständlich. Wenige Jahre später wird diese Forderung von Hochschulen und der Landespolitik jedoch als utopisch zurückgewiesen. Stattdessen hat sich bei der Masterzulassung ein Flickenteppich entwickelt, der nicht nur Bildungsbiographien aufs Spiel setzt, sondern auch rechtlich schwer haltbar ist. In Abwesenheit eines „Bundeszulassungsgesetzes“, das studentische VertreterInnen auf der zweiten Bologna-Konferenz erneut forderten, herrscht in puncto Masterzulassung zerfaserte Willkür. Der Fall von drei Studenten, die sich in Münster in einen BWL-Master einklagten, warf bereits im vergangenen Jahr ein Schlaglicht auf die rechtlichen Probleme dieses Zustands. Die Münsteraner Richter kritisierten in der Urteilsbegründung den Einfluss von sogenannten „Motivationsschreiben“, die sich die Fakultät zur Auswahl ihrer Studierenden ausgedacht hatten. Viele Unis benutzen derlei Instrumentarien, um die MA-KandidatInnen zu sortieren. Generell stelle sich allerdings die Frage, ob diese Auswahl mit dem Grundrecht auf die freie Wahl der Ausbildungsstätte zu vereinbaren ist, so das Gericht in Münster.

Protektionismus

An der Ruhr-Uni ist die Situation nicht besser. „Viele Fakultäten neigen zu Protektionismus“, sagt Sven Görgens, Sprecher der FachschaftsvertreterInnen-Konferenz (FSVK). Sie sind in der schwierigen Lage, ihre eigenen AbsolventInnen und auswärtige Studierende unterbringen zu müssen. Auch an der RUB scheint sich der Bundestrend fortzusetzen, den eine neue Studie erkannt haben will: Rund 75 Prozent der BA-AbsolventInnen wollen den Master noch draufsatteln – am besten an der gleichen Uni. „Viele Fakultäten an der RUB erwägen deshalb gestaffelte Zulassungsbeschränkungen, mit denen die eigenen gegenüber auswärtigen Studierenden bevorzugt werden“, erklärt Görgens. Der FSVK-Sprecher hält das für verständlich, aber falsch. „Tatsächlich führen ja NCs für Auswärtige das Prinzip des Bolognaprozesses ad absurdum, der doch gerade die nationale und internationale Mobilität fördern sollte.“ Für Görgens gibt es nur eine Lösung: „Wir bleiben dabei, dass der Master zulassungsfrei sein sollte.“ Daran ändern übrigens auch die doppelten Abiturjahrgänge nichts, die auf die Unis in NRW zukommen. „Für unsere Forderung ist das irrelevant. Die Politik hatte Jahre, um zu reagieren; nun müssen eben mehr Mittel her.“ Die bundesweiten Probleme in der Masterzulassung registriert Görgens kopfschüttelnd: „Viele Unis scheinen Bologna nicht verstanden zu haben.“

Forderungen abstimmen

Mit der Masterresolution, die momentan gemeinsam von der FSVK und dem AStA erarbeitet wird, wollen die studentischen Gruppen die Problematik in den Senat der RUB einbringen. Die Initiative für das Papier kam unter anderem aus den Reihen der Liste der Naturwissenschaftler und Ingenieure, stärkste Oppositionsliste im Studierendenparlament. Mit dem ersten Entwurf waren viele FachschafterInnen nicht einverstanden. Über eine überarbeitete Version der Resolution will die FSVK nun schnell entscheiden, um die Forderung nach dem zulassungsfreien Master möglichst schon zur nächsten Senatssitzung vorlegen zu können.

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