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„Die Anwesenheitspflicht ist und bleibt Sache der Fakultäten, Anwesenheitskontrollen in Vorlesungen finden nicht mehr statt“, ließ die RUB noch im vergangenen Jahr verlauten. An vielen Dozierenden scheint diese Information allerdings vollkommen vorbeigegangen zu sein. Noch immer besteht Anwesenheitspflicht und wird auch kontrolliert. Bei einer Veranstaltung des Optionalbereichs wird gar zu einem ganz besonders raffinierten Kniff gegriffen: Hat ein Studierender nach Ansicht der Dozentin die Texte nicht gelesen oder ausreichend vorbereitet, trägt sie trotz Anwesenheit ein „unentschuldigtes Fehlen“ ein. Welche Maßstäbe sie bei der Beurteilung zugrunde legen werde, verriet die Dozentin dabei nicht. Wer dann mehr als zwei Mal fehlt, hat die Möglichkeit auf einen Schein verspielt. Zum Ausgleich Ersatzleistungen zu erbringen, ist indes nicht vorgesehen.

Formalrechtliche Grundlage fehlt

Am religionswissenschaftlichen Lehrstuhl verstieg sich eine Dozentin sogar zu der Behauptung, es sei „Konsens am Lehrstuhl“, dass Studierende keine Credit Points und keinen Schein mehr erwerben könnten, wenn sie mehr als zwei Mal entschuldigt gefehlt haben. Auf Nachfrage erklärte Hanna Steppat, Studienkoordinatorin des Faches, so etwas wie einen Konsens gebe es nicht. Nach Durchsicht der Protokolle konnte sie zudem bestätigen, dass die Frage nach einem Konsens zur Anwesenheitspflicht in den vergangenen drei Jahren auf keiner der Lehrstuhlbesprechungen Thema war.
Studierende sind nicht bloße Objekte der Wissensvermittlung. Das sieht auch das Bundesverfassungsgericht so. In einem Rechtsgutachten zur Anwesenheitspflicht, das der AStA der RUB in Auftrag gegeben hatte, hieß es dazu: „Auch die Art und Weise der Aneignung des wissenschaftlichen Lernens ist durch die Lernfreiheit geschützt.“ Das bedeutet auch, dass Studierende Lehrveranstaltungen, die sie für minderwertig erachten, fernbleiben dürfen. Den Lernstoff für Prüfungen können und sollten sie selbst erarbeiten. Ferner wird im Gutachten darauf hingewiesen, dass die Anwesenheit „einem legitimen Zweck dienen“ müsse. Uta Wilkens, Prorektorin für Lehre an der RUB, plädierte zwar für eine Aufhebung der Anwesenheitspflicht nach dem Modell der Uni Duisburg-Essen, allerdings konnte sich das Rektorat bisher nicht dazu durchringen, verbindliche Weisungen an die Fakultäten zu geben.

Selbstbestimmung beschnitten

Die akademische Freiheit ist in der Verfassung der Bundesrepublik verankert und gesteht den Studierenden einen Gestaltungsfreiraum ihrer akademischen Ausbildung zu. Davon bekommen Bachelor-Studierende allerdings nicht viel mit. In der Regel ist das Studium ein Full-Time-Job. Um die im Bachelor erforderlichen 180 Credit-Points in sechs Semestern zu erreichen, haben Studierende laut der Zentralen Studienberatung der RUB „eine 35-Stunden-Woche bei sechs Wochen Urlaub im Jahr. Dabei umfasst ein Credit Point etwa 30 Arbeitsstunden.“ Laut der aktuellen Erhebung des Deutschen Studentenwerkes wenden Bachelor-Studierende an Universitäten für ihr Studium jedoch wöchentlich im Durchschnitt 37,4 Stunden auf. Die zeitliche Belastung durch das Studium während der Vorlesungszeit wird von 61 Prozent der Bachelor-Studierenden als hoch bzw. zu hoch eingeschätzt. Anders sieht es bei der Bewertung der alten Studiengänge aus. Hier fällen das gleiche Urteil 52 Prozent der Studierenden – und das bei ebenso hohem Studienaufwand.

Die Gründe hierfür werden in den gravierenden Unterschieden bei der Struktur und Organisation des Studiums vermutet. Denn wer auf Bachelor studiert, hat vor allem mit mangelnden Freiräumen und Gestaltungsmöglichkeiten zu kämpfen. In der DSW-Studie heißt es dazu: „Ein geringeres Maß an (empfundener) Kontrolle über die Anforderungen und die Wege ihrer Bewältigung führt bei gleichen Anforderungen mit größerer Wahrscheinlichkeit zu Stressentwicklung. Wahlfreiheiten hingegen korrelieren mit höherer Stresstoleranz.“ Denn zusätzlich müssen mehr als 50 Prozent der BA-Studierenden neben dem Studium arbeiten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Universitätsstudierende, die neben dem Studium erwerbstätig sind, haben im Durchschnitt eine 47-Stunden-Woche. Auf der Homepage der Zentralen Studienberatung der RUB findet sich dazu folgender lakonischer Hinweis: „Um es noch krasser zu sagen: Wer nicht kommt, wird auch nicht vermisst, bekommt aber auch keinen Leistungsnachweis.“

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