Neues aus Sachsen: Das Land bietet MedizinstudentInnen eine Studienbeihilfe an. Finanziert wird sie von den gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Sozialministerium des Freistaates Sachsen. Das Programm soll dazu beitragen, die ambulante ärztliche Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten zu stabilisieren. Ab dem 3. Studienjahr können die MedizinstudentInnen an dem Programm teilnehmen. Über einen Zeitraum von maximal drei Studienjahren erhalten sie eine gestaffelte Förderung zwischen 300 und 600 Euro. Einzige Bedingung: Sie verpflichten sich, nach ihrer Ausbildung zum_r Allgemeinmediziner_in vier Jahre als Hausarzt in einer unterversorgten Region in Sachsen zu arbeiten. Ein Beispiel, das auch in anderen Regionen und Disziplinen Schule machen könnte.

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