Das Landgericht Bochum hat die schriftliche Urteilsbegründung für den Freispruch im Tortenprozess an den verantwortlichen bo-alternativ-Redakteur und die Staatsanwaltschaft geschickt. Die Kernaussage der Urteilsbegründung: „Eine Aufforderung, Gegenstände mit sich führen und gefährliche Körperverletzung zu begehen, vermag die Kammer dem Artikel des Angeklagten jedenfalls nicht zu entnehmen. […] Der Artikel des Angeklagten geht über bloße Informationen und straflose Stimmungsmache nicht hinaus.“ Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat in inzwischen vier Prozesessen versucht, die Dokumentation eines Anti-Nazi-Plakats auf dem alternativen Internetportal zur Straftat zu erklären. Denn die dort abgebildete Torte, die von einer Computerspielfigur gehalten wird, sei in Wirklichkeit eine Bombe. In der Urteilsbegründung heißt es jetzt: „Die Darstellung geht kaum über das hinaus, was man als ‘aufgepumptes Strichmännchen’ bezeichnen könnte.” Bereits ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsbegründung hatte Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Richterspruch eingelegt. Jetzt muss sie entscheiden, ob sie es tatsächlich einen fünften Tortenprozess Prozess ankommen lassen will, oder die Revision zurückzieht.

 

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