Zuvor stand vor allem die Polizei für ihr Vorgehen bei der Kundgebung der Rechtspopulisten in der Kritik. Die Antifaschistische Jugend Bochum warf der Polizei damals vor, „gewaltfreie NazigegnerInnen“ verprügelt zu haben und sprach sogar von Folter. Ein Teilnehmer der Sitzblockade der Antifaschisten sei auf der Polizeiwache bis zur Ohnmächtigkeit gewürgt worden. Die Demonstration im April richtete sich als Reaktion darauf gegen „Polizeigewalt“ sowie den „Humbug der Wahlen“. Das Bild der friedlichen AntifaschistInnen bekommt nun allerdings Risse. Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, nach der Sitzblockade eine Polizeiabsperrung durchbrochen sowie Polizisten getreten und geschlagen zu haben. Außerdem habe er einem Polizisten in den Finger gebissen und durch Griffe und Kniffe ins Gesicht verletzt. Bei der anderen Demonstration zwei Wochen später verletzte er in ähnlicher Weise vier Polizisten und spuckte einem weiteren ins Gesicht.
Voll geständig
Der Angeklagte räumte die Vorwürfe über seinen Anwalt und später auch in einer persönlichen Stellungnahme ein. Er verwies aber auf das seiner Ansicht unverhältnismäßig harte Vorgehen der Polizei und sprach später von Polizisten und Polizistinnen, die durch ihr Handeln die Verfassung mit Füßen getreten hätten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, das Urteil müsse auch der „Generalprävention“ dienen – also abschreckende Wirkung haben.
In ihrem Urteil folgen Richter und Schöffen nur bedingt: Generalpräventiv sei jedes Urteil, wenn es sich erst einmal herumgesprochen habe. Dem zuvor unbescholtenen Angeklagten kam außerdem sein Geständnis zugute. Richter Dr. Deutscher stellte abschließend fest, dass das Demonstrationsrecht ein „hohes Gut“ sei, das jedem zustehe und eine solch „erhebliche Gewalt“ nicht hinnehmbar sei.
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