Verfahren gegen andere Internetseiten, die das Motiv veröffentlichten oder gar gegen die UrheberInnen des Plakats gibt dagegen nicht.
Der erste Prozess vor dem Bochumer Amtsgericht endete mit einem Freispruch erster Klasse. Obwohl auch der anwesende Staatsanwalt am Ende den Freispruch gefordert hatte, legte eine andere Abteilung der Behörde Revision gegen das Urteil ein. So kam es im Januar zu einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Hamm. Hier schlug der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn vor, das Verfahren einzustellen: Die Gerichtskosten sollten von der Staatskasse übernommen werden, der Angeklagte aber auf seinen eigenen Anwaltskosten sitzen bleiben. Diesen Vorschlag lehnte der Redakteur jedoch ab: Wenn er nichts Verbotenes getan habe, so müsse er freigesprochen und nicht durch die Kosten faktisch doch noch bestraft werden. Darauf verwies das Oberlandesgericht das Verfahren zurück an das Amtsgericht.
Der jetzt erfolgte Schuldspruch (30 Tagessätze, zusammen 1.500 Euro) wird nicht das letzte Wort bleiben. Die Verteidigung hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Redaktion von bo-alternativ wird dabei von einem breiten Bündnis aus Gewerkschaften, Initiativen und Einzelpersonen unterstützt. Berichte zum Tortenprozess:
http://tortenprozess.tk

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