Ende Februar stellte die DFG eine ab kommendem Juli geltende Neuregelung für Publikations- angaben in Förderanträgen und Abschlussberichten vor: Statt beliebig vieler wissenschaftlicher Publikationen dürfen Wissenschaft- ler_innen in Anträgen und Berichten an die DFG künftig nur noch ihre wichtigsten Referenzen auflisten: „So soll die immer größere Bedeutung von Publikationsverzeichnissen und numerischen Indikatoren verrin- gert werden“, heißt es hinsichtlich der Bewerber_innenauswahl. Dieser „Paradigmenwechsel“, so DFG-Präsident Matthias Kleiner, solle auch zu „mehr Qualität statt Quantität in der Wissenschaft“ beitragen.
Insgesamt gehen jährlich weit über 20.000 Förderanträge bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft ein, von denen jeweils etwa die Hälfte bewilligt wird. Nicht zuletzt, um die Arbeitsfähigkeit der Antragsprüfer_innen zu erhalten und eine intensive Sichtung aufgelisteter Veröffentlichungen zu ermöglichen, wird die Länge der einzureichenden Publikationsverzeichnisse erstmals genau geregelt: „Bei ihrem wissenschaftlichen Lebenslauf dürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler künftig insgesamt maximal fünf Veröffentlichungen anführen – eben jene fünf, die sie selbst für die wichtigsten und aussagekräftigsten ihrer gesamten wissenschaftlichen Arbeit halten“, so Kleiner. „Bei den Publikationen, die einen direkten Bezug zum jeweiligen Projekt haben, dürfen künftig pro Jahr der Förderperiode nur noch zwei Veröffentlichungen angeführt werden.“
Neue bürokratische Hürden?
Doch nicht alles ist Gold, was vom DFG-Olymp glänzt: So dürfen neben bereits veröffentlichten Publikationen künftig nur noch jene wissenschaftlichen Arbeiten aufgelistet werden, „deren Veröffentlichung unmittelbar und nachweisbar bevorsteht“, was durch das Einreichen des Manuskripts samt „Annahmebestätigung des Herausgebers“ belegt werden muss. Ein bloßes Einreichen zur Veröffentlichung genügt somit nicht. Wenn künftig hauptsächlich nur die von den DFG-Prüfer_innen zu bewertende Qualität der jeweils aufgelisteten bzw. eingereichten Publikationen für eine Projektbewilligung entscheidend sein soll, dürfte diese neue bürokratische Hürde zweifellos überflüssig sein.
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