Die Abstimmung dazu führte zu einem positiven Ergebnis für die betroffenen Studierenden. Somit wird nun aus dem bislang noch interpretationsbedürftigen Verfahren eine feste Ausnahmeregelung, um von der Zahlungspflicht befreit zu werden. Zuvor sei die Ausnahmeregel aus Kulanz auch für die Stellvertreterinnen und Stellvertreter geltend gemacht worden, so Daniela Mücher vom Studierendenbeitragsservice: „Wenn man die Satzung richtig liest, konnte man sich als Stellvertreterin oder Stellvertreter eines Gremiums noch nie von den Gebühren befreien lassen.“ Über zwei Wochen lang herrschte Verwirrung darüber, weshalb die Ausnahmeregel neu interpretiert und der AStA vorab nicht informiert worden war. Selbst Rektor Weiler hatte behauptet, von der Streichung der Gebührenbefreiung angeblich nichts zu wissen. Laut Frau Mücher habe man sich hierbei an eine Weisung des Landesrechnungshofs gehalten. Dieser hat diesbezüglich jedoch gar keine Weisungskompetenz. Dank des peinlichen Chaos, offensichtlich ausgelöst durch Unwissenheit sowie der Kommunikation zwischen Rektorat und Verwaltung, bleibt für die Studierenden vorerst alles beim Alten. Hoffentlich liest die Verwaltung die Satzung in Zukunft auch.

 

 

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