So wie Nicolas erging es Ende September allen Mitgliedern der Ruhr-Universität, die als Studierende in der Matrikel standen. Ob sie nun als ordentliche Studierende oder in einem Promotionsstudiengang eingeschrieben oder gar beurlaubt sind: Alle erhielten den gleichen Brief. Dort wurde Ihnen unmissverständlich aufgegeben, dass sie die Studiengebühren innerhalb der Rückmeldefristen zu bezahlen hätten, so dies noch nicht geschehen sei oder sie am Lastschriftverfahren teilnehmen würden. Sonst sei eine fristgerechte Rückmeldung nicht möglich. Überdies ist in diesem Bescheid keine Entscheidung über eventuell gestellte Befreiungs- oder Ermäßigungsanträge enthalten, wie kurz vor der Rechtsbehelfsbelehrung fettgedruckt zu lesen war. Mit keinem Wort wurde die Bezahlung der Gebühren durch ein Darlehen bei der NRW-Bank erwähnt, so dass nicht wenige sich Gedanken machten, ob irgendetwas mit der Beantragung des Gebührendarlehens schief gelaufen sein könnte. Die Verwirrung war perfekt und eine Lösung nicht in Sicht. Viele Anrufer verstopften die Leitungen. Die Wenigen, die durchkamen, erhielten jedoch eine erleichternde Auskunft: „Der Brief ist lediglich eine Information über die derzeit gültige Satzungslage und stellt in keinem Fall eine Zahlungsaufforderung dar“, meint Frau Mücher vom Studienbeitragsservice. Immerhin: Diese Auskunft ist kostenlos – viele Studierende riefen in ihrer Sorge bei der teuren Service-Hotline der NRW-Bank an.
Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Bislang wurden die Gebühren auf Grundlage der Studienbeitragssatzung der RUB erhoben, ohne dass regelmäßig Beitragsbescheide verschickt wurden. An anderen Hochschulen sind Bescheide keine Seltenheit, doch die Unileitung in Bochum war bislang der Meinung, diese seien nicht erforderlich. „Offensichtlich ist es da zu einem Umdenken gekommen“, vermutet der AStA-Vorsitzende Karsten Finke. „Wir hatten in der Vergangenheit einen solchen Bescheid erfolglos eingefordert und waren von dem Meinungswandel in der Verwaltung selbst sehr überrascht.“ Dennoch ist der AStA unzufrieden: „Hier wurde eine Menge falsch gemacht“, ärgert sich Finke. „Nicht nur der Zeitpunkt für einen informativen Bescheid ist so kurz nach den Rückmeldungen schlecht gewählt; auch die Formulierungen sind heiße Anwärter auf den Preis für den unverständlichsten Behördenbrief 2009.“
Und was das alles kostet?
Wenn am Ende der Schrecken über den eigentlich bedeutungslosen Bescheid verflogen ist, wird gerade in der Universität der Katzenjammer über die enormen Kosten dieser fragwürdigen Aktion bleiben. Nach internen Berechnungen hat die Universität für diesen Brief mindestens 40.000 Euro ausgegeben. Mit eingerechnet sind dabei lediglich die Kosten für Erstellung, Druck, Kuvertierung und den Versand. Deutlich höher dürfte die Rechnung ausfallen, wenn man die Arbeitszeit der MitarbeiterInnen berücksichtigt, die Studierenden erklären, was es mit dem Brief auf sich hat. Auf die Frage, ob das Geld nicht besser angelegt hätte werden können, bleibt die Uni eine Antwort bislang schuldig. Zumindest diejenigen, die durch eine Computerpanne einen Bescheid bekommen haben (zum Beispiel DoktorandInnen), werden in den kommenden Tagen eine Berichtigung bekommen.
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