Für Automobile älteren Jahrgangs beginnt ab dem 1. Oktober 2009 eine bange Zeit des Stillstehens: Die Ausnahmegenehmigungen für die Bochumer Umweltzonen laufen aus. Das heißt, dass alte Autos ohne ein nachgerüstetes Abgasreinigungssystem nicht mehr bewegt werden dürfen. Ausnahmen gibt es trotzdem noch, zum Beispiel wenn die Nachrüstung technisch nicht möglich ist und das Fahrzeug zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen eingesetzt wird. Mehr Infos unter: bochum.de/umweltzonen und BO 910-82 92.

 

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