Das Prüfungsgremium hat sich erstmals dafür ausgesprochen, dass denjenigen Studierenden ihre Studiengebühren zurückerstattet werden, die in den Abschlussprüfungen des Studiengangs Latein im Master of Education durch gravierende Mängel der Studienorganisation massiv benachteiligt wurden. Befreiungsberechtigt sollen Studierenden des M.Ed.-Studiengangs sein, die in den Semestern seit Einführung der Studiengebühren zum Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 08/09 im mindestens sechsten Fachsemester waren und eigentlich hätten zum Abschluss des Masters kommen sollen, aber an der Hürde der Abschlussprüfung gescheitert sind oder den Studiengang gewechselt haben.
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