Kampf um jeden Cent
Bereits im Juni hatte die studentische Senatsfraktion einen Anlauf gegen die Campusmaut an der RUB unternommen. Jetzt hat es der Senat beschlossen: Ab dem kommenden Wintersemester 08/09 betragen die Studiengebühren 480 Euro. Vorangegangen war eine – von den Studierenden – sachlich geführte Debatte über die Höhe der Studiengebühren.
Noch im Juni hatte die Mehrheit aus ProfessorInnen und wissenschaftlichen Mitarbeiter- Innen den von der Fraktion der Studierenden eingebrachten Antrag auf Gebührensenkung nicht diskutieren wollen. Mit dem Verweis auf den erst drei Tage zuvor vorgelegten Bericht des Rektorats über die Verwendung des zentralen Anteils der Gebühren wurde die Nichtbefassung beschlossen. Nachdem nun ein Monat vergangen war, hatte sich zwar die Grundeinstellung der Senatsmehrheit zu den Gebühren nicht wesentlich gewandelt, doch musste der Sprecher der ProfessorInnen Prof. Martin Burgi zugeben, dass man „diesem Thema im Senat damals nicht die ausreichende Bedeutung zugemessen hat“.
Antragsauswahlvielfalt
Im Gegensatz zur Senatssitzung im Juni, als lediglich der Antrag auf Halbierung der Gebühren von der Fraktion der Studierenden vorgelegen hatte, war die Antragslage diesmal differenzierter: Der weitestgehende Antrag, der zunächst dem Vorsitzenden Prof. Michael Pohl vorlag, forderte weiterhin pauschal die Senkung um 50 Prozent. Dieser wurde uminterpretiert zu drei weiteren Anträgen auf die Reduzierung des zentralen Anteils, des Anteils der Fachbereiche und die Weitergabe der Senkung des Ausfallfonds. In einer breiten Debatte von SenatorInnen und circa hundert anwesenden Studierenden zeichnete sich ein Kompromiss ab. Weiterhin bestand die Gruppe der ProfessorInnen darauf, dass die Bewertung des zentralen Anteils und des Anteils der Fachbereiche noch nicht vorgenommen werden könne, da bislang lediglich ein Jahr Erfahrung mit der Gebührenverwendung bestehe. Die Senkung des Anteils des Ausfallfonds könne jedoch direkt an die Studierenden weitergegeben werden, da die Universität mit dem Geld nicht gerechnet habe und die Senkung durch das Land erfolgte.
Der Gebührenfonds
Durch den Ausfallfonds werden Gebühren abgesichert, die durch Kredite der NRW.Bank beglichen wurden und die nach dem Studium der KreditnehmerInnen nicht getilgt werden. So sind zum Beispiel die Kredite von der Tilgung freigestellt, die zusammen mit dem Darlehensanteil beim BAföG über 10.000 Euro Darlehensschuld ergeben. Zu Beginn lag der Anteil dieses Fonds an den Gebühren bei 23 Prozent, wurde dann aber bereits im ersten Semester auf 18 Prozent und jetzt auf 14 Prozent reduziert. Dass dies die letzte Senkung ist, bezweifelt Felix Bremer, Referent für Hochschulpolitik: „Die Kosten des Fonds wurden ins Blaue hinein geraten. Jetzt zeigt sich, dass weniger Studierende den Kredit nutzen können oder wollen, und so wird der Fondsanteil in den kommenden Jahre wohl weiter sinken.“ Überdies zweifelhaft ist die Rechtmäßigkeit des Fonds. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Sicherstellung der Sozialverträglichkeit von Studiengebühren auf die Länder übertragen. Der Fonds wälzt diese Verantwortung auf die Studierenden ab. Durch die Ausgestaltung der NRW.Bank-Kredite ist es vielen Studierenden nicht möglich, den Fonds überhaupt nutzen zu können, so dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt sein könnte. Dies bedarf aber erst noch einer abschließenden gerichtlichen Klärung.
Der kleinste gemeinsame Nenner
Die Weitergabe des gesenkten Fondsanteils um 4 Prozent oder 20 Euro war dann das Ergebnis der Sitzung, zusammen mit der Absicht, im kommenden April noch einmal die Sinnhaftigkeit der Gebührenhöhe und ihre Aufteilung überprüfen zu wollen. „Es war der kleinste gemeinsame Nenner im Senat, aber es zeigt sich, dass Gebühren sinken können. An dieses Zeichen können und müssen wir und unsere NachfolgerInnen im kommenden Jahr anknüpfen, um die Gebühren an der RUB zu senken und letztlich abzuschaffen“, so Sven Ellmers, AStA-Vorsitzender. Die Grundlage dafür müssen insbesondere die Studierenden in den Fakultätsräten und der Universitätkommission für Lehre bereiten. Denn gegen das einstimmige Votum der Studierenden wird auch künftig kein Cent ausgegeben – dies bekräftigte Prof. Elmar Weiler, Rektor der RUB, auf der Senatssitzung. In der Pflicht stehen aber jetzt auch die Fakultäten und das Rektorat. Den Plänen, 500 Euro zu vereinnahmen, standen bislang wohl keine Pläne gegenüber, die auch sinnvoll zur Verbesserung der Lehre wieder zu verausgaben gegenüber. Spätestens im kommenden April, wenn der Senat erneut über die Gebühren debattieren möchte, kann das Argument der „Anlaufprobleme“ wohl nicht mehr greifen.
rvs
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