Das letzte Mal war ein Boykott der Studiengebühren in Bochum Thema, bevor die Hochschuljusos (damals RUB-Rosen) unter der Führung von Fabian Ferber in den AStA gewählt wurden. Damals wurde der Boykott im Vorfeld abgeblasen, weil der Ferber-AStA seine Unterstützung verweigert hatte. Jetzt könnte der Zeitpunkt für einen neuen Anlauf gekommen sein.
Hochschulleitung unter Druck setzen
Der Boykott ist, so der Grundgedanke, der Versuch, die Hochschulleitung unter Druck zu setzen und neue Verhandlungen über die gültige Gebührensatzung zu erzwingen. Dies wird erreicht, indem die Studierenden sich einfach weigern, ihre Gebühren an die Uni zu entrichten. Sie überweisen lediglich den Sozialbeitrag und signalisieren so ihre Rückmeldung. Der Gebührenanteil wird auf einem von einem Anwalt überwachten Treuhandkonto gesammelt. Wird das Quorum erreicht, sprich haben bis zum Ende der Rückmeldefrist genug Studierende – zum Beispiel 25 Prozent aller an der RUB Eingeschriebenen – auf das Treuhandkonto eingezahlt, wird der Uni dies mitgeteilt. Dabei steht es allen TeilnehmerInnen frei, ihr Geld jederzeit zurückzufordern oder an die Uni weiterschicken zu lassen.
Den meisten Aktiven, die Boykotte organisieren, ist es bislang leider nicht gelungen, die Bedenken potentieller BoykotteurInnen zu zerstreuen: Zu groß ist die Angst der Studis, durch die Teilnahme am Boykott ihren Studienplatz zu verlieren. Allerdings ist die Lage hier längst nicht so gefährlich, wie die Gerüchteküche behauptet. Denn eine Exmatrikulation kann nur erfolgen, nachdem der ausstehende Betrag mehrmals angemahnt wurde. Und gemahnt wird erst, wenn die Rückmeldefrist deutlich überschritten sein sollte.
Quorum wird abgestimmt
Wenn die Resonanz auf den Boykott zu gering ist, wird das Guthaben des Treuhandkontos an die Uni überwiesen, womit alle TeilnehmerInnen ordnungsgemäß zurückgemeldet sind, und alles steht wieder auf „Anfang“. Nehmen jedoch so viele Studierende teil, dass es der Uni Schaden zufügen würde, sie alle zu exmatrikulieren, wird die Zahlungsverweigerung mitgeteilt. Dann muss die Verwaltung in den sauren Apfel beißen und sich bezüglich der Gebühren zumindest auf Kompromisse einlassen. In Bochum wird auf der Vollversammlung im Juni darüber entschieden, ob ein Boykott durchgeführt werden soll und wenn ja, wie hoch das Quorum sein muss.
Bisher wurden sowohl in NRW als auch bundesweit an verschiedenen Hochschulen Boykotte durchgeführt. Besonders in Hamburg gab es 2007 einen ereignisreichen Sommer, als die Hochschule für Bildende Künste (HfBK) zu einem Boykott aufrief, an dem sich 80 Prozent der Studierenden beteiligten. Nicht ganz so gut sah es an der Uni Hamburg aus, wo 1.110 StudentInnen tatsächlich die Tür gewiesen wurde. Hieraus haben alle boykottwilligen Hochschulen auf jeden Fall gelernt, ihr Quorum lieber zu hoch als zu niedrig anzusetzen.
„Studierende sind Subventionen“
Denn der entscheidende Faktor, auf den der Boykott aufgebaut wird, ist der für die Uni entstehende Schaden bei einer Massenexmatrikulation. Zum einen sind die Subventionen, die eine Hochschule bekommt, an ihre Größe gebunden – Zahl der Studierenden, AbsolventInnen in der Regelstudienzeit und ähnliches. Verkleinert sie sich selbst, indem sie eine große Zahl ihrer Studierenden an die Luft setzt, büßt sie damit also bares Geld ein. Einem Rektorat wie dem der RUB, das krampfhaft „Elitefähigkeit“ zur Schau trägt, stünde die mit einem Boykott verbundene schlechte Imagekampagne zudem besonders miserabel zu Gesicht.
Nichtsdestotrotz soll hier nur mit einem Boykott reagiert werden, wenn der Antrag auf Gebührensenkung am 19. Juni abgelehnt würde. Nach der Senatssitzung wird am 25.06. (12:00 Uhr, HZO 10) eine Vollversammlung stattfinden, auf der alle Studierenden, die kommen möchten, über das Ergebnis informiert werden und pro oder contra Boykott abstimmen können.
Annika Klüh
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