Beim NPD-Aufmarsch am 1. Mai in Bochum nahm die Polizei über Stunden hunderte Nazi-GegnerInnen am Bermuda3Eck in Massengewahrsam. Gegen diese wird aktuell wegen des Vorwurfs von Straftaten ermittelt.
Einige der Eingekesselten erhielten bereits Vorladungen. Wie die Polizei Bochum auf Anfrage dieser Zeitung bestätigte, wird in diesem Zusammenhang aktuell wegen insgesamt 468 Strafanzeigen ermittelt – davon 347 wegen Landfriedensbruch, 121 aufgrund anderer Delikte wie gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.
Die 300 an der Kortumstraße in Massengewahrsam genommenen GegendemonstrantInnen wurden am 1. Mai in die Gefangenensammelstelle an der Uhlandstraße gebracht oder vor Ort einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterzogen.
Eine Antirepressionsgruppe prüfte zuletzt die Möglichkeit einer Sammelklage, um gegen den Bermuda3Eck-Kessel juristisch vorzugehen.
Insgesamt 479 Strafanzeigen
Der Polizeieinsatz beim NPD-Aufmarsch führte nicht nur aufgrund des enormen Aufgebots zu Kritik von AktivistInnen und BürgerInnen: GegendemonstrantInnen beklagten zudem das harte Vorgehen der Polizei mit Schlagstöcken und Reizgas. Insgesamt gab es 50 Verletzte. Unter anderem kam es während des Einsatzes auch zu einem Armbruch eines Demonstranten (siehe :bsz 1083). In diesem Zusammenhang laufen Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung.
Neun Strafanzeigen lägen zudem gegen AnhängerInnen der NPD vor. Ermittelt werden Fälle von gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung. Insgesamt liegen nach Angaben der Polizei 479 Strafanzeigen vom 1. Mai vor.
Die Antirepressionsgruppe sowie die Bochumer Ortsgruppe der Roten Hilfe rät den Betroffenen, nicht zu den Vorladungen hinzugehen und zunächst juristische Hilfe aufzusuchen. Einen Anlaufpunkt dafür bietet etwa die nächste Sprechstunde der Roten Hilfe am 11. Juli 2016 um 19:30 Uhr im Sozialen Zentrum Bochum.
:Benjamin Trilling
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