Bild: Julius Hüne redet im Düsseldorfer Landtag Klartext: „Hilfskräfte arbeiten unter prekären Beschäftigungsbedingungen“. , Durch Hochschulgesetzesnovelle verlieren Hilfskräfte weiter an Mitsprache Bild: jojo

Interview. SHK-Vorstand Julius Hüne (24) von der Universität Bielefeld sieht Hilfskräfte in ihrer prekären Situation durch die Hochschulgesetzesnovelle weiter geschwächt.

bsz: Julius, du hast in der Anhörung erzählt, dass du dich seit der Gründung des SHK-Rates der Universität Bielefeld dich für die Hilfskräfte einsetzt. Wie sieht euer Arbeitsalltag aus?

Julius Hüne: Wir sind 14 Beauftragte in Bielefeld, wovon 13 gewählt sind, pro Fakultät haben wir eine*n. Ich bekomme für die Arbeit eine Zeitaufwandsentschädigung gezahlt. Für die Alltagsarbeit brauche ich etwa fünf Stunden in der Woche für Beratungen, Fortbildungen sowie den regelmäßigen Kontakt mit dem Rektorat und der Personalabteilung. Bei den Gesprächen geht es um bessere Beschäftigungsbedingungen durch zum Beispiel bessere Bezahlung, Ausschreibungspraxis und längere Vertragslaufzeiten. Oft werden wir mit Arbeitsrechtsverletzungen konfrontiert. Dazu gehört das Nacharbeiten von Krankheitsstunden, oder, dass Hilfskräfte im Rahmen ihrer Beschäftigung putzen oder ähnliche Arbeiten übernehmen. In solchen Fällen machen wir Beratungen und melden den Dozierenden, dass wir damit nicht einverstanden sind.

 

Wenn Hilfskräfte krank werden, dann müssen sie die Zeit nicht nacharbeiten?

Nein. Wenn eine Hilfskraft zum Beispiel im Rahmen ihrer zehn Wochenstunden jeden Tag zwei Stunden arbeitet, dann muss sie den Tag, den sie krankheitsbedingt ausfällt, nicht nacharbeiten und muss in dieser Woche nur acht Stunden arbeiten.

 

Was bedeutet die Novelle für Studentischen Hilfskraft-Räte?

Die SHK-Räte sind dann nur noch eine Option. Der Senat kann darüber entscheiden, ob er die Räte behält oder nicht. Das bedeutet: Wir haben als SHK-Rat einen schwelenden Konflikt mit dem Rektorat, das jederzeit über seine Mehrheit im Senat den Rat abschaffen kann. Das halten wir für unsere Arbeit und für Mitbestimmung allgemein für keine tragbare Basis.

 

Du hast in der Anhörung gesagt, dass es sich bei Hilfskraftstellen um prekäre Beschäftigungen handele.

Bei den recht hohen Stellenanforderungen wie Abitur, speziellen Programmkenntnissen und sicherer Umgang in Wort und Schrift, wird in einigen Fällen nur ein paar Cent über Mindestlohn gezahlt. Das ist dann wie ein Minijob. Die Hilfskräfte arbeiten bei kurzen Vertragslaufzeiten (in Berlin werden Verträge mit Hilfskräften über zwei Jahre abgeschlossen, hier zwischen vier Monaten und einem Jahr), mit unsicherer Weiterbeschäftigung und wenig Mitspracherecht. Jetzt soll die einzige Stelle, die sich dagegen einsetzt, optionalisiert werden. Uns hat man bei unseren Forderungen nahegelegt, dass wir zwar Lohnerhöhungen und längere Vertragslaufzeiten zu einem kleinen Teil fordern dürfen, aber auf dem Boden bleiben sollen. Es zeigt sich, dass Autonomie unterschiedlich verstanden werden kann. Autonomie kann bedeuten, dass alle Gruppen gehört werden, aber so wie die Landesregierung Autonomie versteht, wird die Autonomie auf die kaum begrenzte Entscheidungsgewalt und somit potenziell auf die Willkür der Hochschulleitung reduziert.

:Jonathan Josten

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