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Tanzverbot | BSZ
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3232Gottesfurcht anzuerziehen ist noch immer Landessache
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https://bszonline.de/2016/03/29/gottesfurcht-anzuerziehen-ist-noch-immer-landessache/#respondTue, 29 Mar 2016 11:28:30 +0000https://bszonline.de/2016/03/29/gottesfurcht-anzuerziehen-ist-noch-immer-landessache/„Ehrfurcht vor Gott (…) zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“ Aus welchem rückständigen SchurkInnenstaat mag dieses Gesetz wohl stammen? Kaum zu glauben, aber es ist die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Art. 7 Abs. 1). So viel zur Trennung von Staat und Kirche. Die Diskussion um den Einfluss der christlichen Kirchen auf Gesetze und unseren Alltag war an Ostern wieder besonders groß; von Jahr zu Jahr scheint die Diskussion über das „Tanzverbot“ an Karfreitag lauter zu werden. Provokant hat der Verein Religionsfrei im Revier e. V. zum vierten Mal den an den stillen Feiertagen verbotenen Satirefilm „Das Leben des Brian“ gezeigt – parallel dazu ist das Verfahren wegen der Aufführung vom letzten Jahr auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVG).
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„Ehrfurcht vor Gott (…) zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“ Aus welchem rückständigen SchurkInnenstaat mag dieses Gesetz wohl stammen? Kaum zu glauben, aber es ist die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen (Art. 7 Abs. 1). So viel zur Trennung von Staat und Kirche. Die Diskussion um den Einfluss der christlichen Kirchen auf Gesetze und unseren Alltag war an Ostern wieder besonders groß; von Jahr zu Jahr scheint die Diskussion über das „Tanzverbot“ an Karfreitag lauter zu werden. Provokant hat der Verein Religionsfrei im Revier e. V. zum vierten Mal den an den stillen Feiertagen verbotenen Satirefilm „Das Leben des Brian“ gezeigt – parallel dazu ist das Verfahren wegen der Aufführung vom letzten Jahr auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht (BVG).
Infobox: Was sind „stille Feiertage“?
Neben den „herkömmlichen“ Feiertagen bestimmt jedes Bundesland, welche davon als „stille Feiertage“ gelten. Karfreitag ist einer davon. An diesen herrschen bestimmte Verbote, insbesondere das berüchtigte „Tanzverbot“. Daneben sind zu bestimmten Uhrzeiten oder ganztägig Musikveranstaltungen, Theateraufführungen oder Glücksspiele verboten. Auch die Aufführung bestimmter Filme (siehe unten) ist dann nicht mehr erlaubt. Die stillen Feiertage in NRW sind:
Karfreitag (25. März 2016, 14. April 2017)
Allerheiligen (1. November 2016)
Volkstrauertag (13. November 2016)
Totensonntag (20. November 2016)
Im Gespräch mit der „WAZ“ sagt der Repräsentant der katholischen Kirche in Bochum, Stadtdechant Michael Kemper, den Film „Das Leben des Brian“ „öffentlich ausgerechnet am Karfreitag zu zeigen, ist für mich ein Rückschritt an Respekt vor den religiösen Gefühlen anderer Menschen“.
BefürworterInnen der Filmvorführung hingegen fragen, warum sich jemand in seinen „religiösen Gefühlen“ gekränkt fühlen sollte, wenn in einem geschlossenen Saal ein Film gezeigt wird. Einer aus einer Liste, in der nicht bloß religionskritische Satiren wie der Monty-Python-Klassiker stehen, sondern auch „Heidi in den Bergen“ oder „Mary Poppins“ (siehe Box unten).
Die Kirchen wollen ihre Macht behalten
„Es geht nicht um religiöse Gefühle, es geht um Einfluss“, sagt André Kasper, parteiloses Mitglied im Bochumer Stadtrat. Religionsfreiheit bedeute auch, NichtchristInnen keine christlichen Ver- und Gebote aufzudrängen.
Die Aktion von Religionsfrei im Revier provoziert durchaus – aber in Richtung Politik. Patrick Breyer, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig Holstein sagte: „Dass Kinderfilme, Klassiker, Satire und Kritik im Jahr 2015 auf einem Feiertagsindex stehen, verschlägt mir den Atem. Teilweise entscheidet die FSK sogar ohne jede Prüfung. Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet völlig wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Solange die Feiertagsruhe nicht öffentlich wahrnehmbar gestört wird, haben Staat und Kirche kein Recht, uns bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage durch Filmvorführungs-, Tanz- oder Veranstaltungsverbote zu bevormunden.“
Das BVG könnte für etwas mehr Religionsfreiheit sorgen
Die Stadt Bochum hat bereits für die dritte öffentliche „Brian“-Vorführung 2015 ein Bußgeld von 300 Euro verhängt. Der Verein zog daraufhin bis vors Bundesverfassungsgericht. Noch ist nichts entschieden, aber das Urteil könnte die stillen Feiertage kippen.
Nach André Kasper ist diese staatliche Bevormundung nur der offensichtlichste Missstand in Sachen Säkularisierung. „Das Problem ist, dass wir die Trennung von Staat und Kirche nicht hinkriegen“, sagt das Ex-Piratenmitglied. „Religion muss Privatsache sein. Ob du an Jesus glaubst oder an Buddha oder an Schalke 04 – jeder sollte das gleiche Recht haben, seinen Glauben auszuüben.“ Aber eben auch das Recht, nicht zu glauben, fügt er hinzu.
Infobox: Was sind nicht feiertagsfreie Filme?
Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vergibt nicht nur die Altersfreigaben für Filme in Deutschland, sie bestimmt auch, welche Filme nicht dem „ernsten Charakter“ der stillen Feiertage entsprechen. Die Piratenpartei hat eine Liste aller 756 Filme veröffentlicht, die zwischen 1980 und 2015 das Etikett „nicht feiertagsfrei“ erhalten haben. Dies ist eine kleine erlesene Auswahl:
1980 Harald Juhnke – Schrecken der Kompanie FSK 12
1980 Zwei Dreschflegel schlagen alles kurz und klein FSK 12
1980 Monty Pythons Das Leben des Brian FSK 16
1982 Animal Farm FSK 6
1984 Quax, der Bruchpilot FSK 6
1985 Police Academy II FSK ab 12
1986 Nackt unter Kannibalen FSK 18
1986 Skandalöse Emanuelle – Die Lust am Zuschauen FSK 18
1995 Mary Poppins FSK 0
2001 Heidi in den Bergen FSK 0
2008 Saw IV Keine Jugendfreigabe
2011 New Kids Nitro FSK 16#
(Die Jahreszahl ist das Datum der Aufnahme in die Liste)
Die komplette Liste der verbotenen Filme gibt es hier.
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https://bszonline.de/2016/03/29/ruecksicht-statt-verbote/#respondTue, 29 Mar 2016 11:17:30 +0000https://bszonline.de/2016/03/29/ruecksicht-statt-verbote/Am Karfreitag feiern gehen – für manche undenkbar. Andere fühlen sich dagegen vom staatlich vorgeschriebenen Tanzverbot drangsaliert. Dabei schließt doch das Eine das Andere nicht notwendigerweise aus …
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Am Karfreitag feiern gehen – für manche undenkbar. Andere fühlen sich dagegen vom staatlich vorgeschriebenen Tanzverbot drangsaliert. Dabei schließt doch das Eine das Andere nicht notwendigerweise aus …
An sogenannten „stillen Feiertagen“ wie am Karfreitag gelten je nach Bundesland besondere Einschränkungen – am umstrittensten das Tanzverbot. So darf zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen ab 18 Uhr am Gründonnerstag bis 6 Uhr am Ostersamstag aus Pietätsgründen nicht öffentlich getanzt werden. Auch Vorführungen von Filmen ohne Feiertagsfreigabe sind verboten. So manch EineR will sich aber nicht à la Kirchenstaat vorschreiben lassen, den Feiertag zu beachten.
Feier-Tag oder Feiertag?
Persönlich stört mich das Verbot eher weniger: Irgendwie habe ich an einem Tag, der dem Gedenken an den Kreuzestod Christi gewidmet ist, keine Lust Party zu machen. Doch für Menschen ohne christlichen Hintergrund ist es unverständlich, warum ihnen Spaßverzicht gepredigt wird.
Der eigentliche Gedanke war wohl auch eher, dass der Feiertag in Ruhe begangen werden konnte. Es sollte sichergestellt werden, dass sich zum Beispiel trauernde Menschen nicht von der ausufernden Party nebenan gestört fühlen. Dass wir dazu staatliche Vorschriften brauchen, ist allerdings auch irgendwie ein Armutszeugnis.
Wenn in einer (meist gut schallisolierten) Disko gefeiert wird oder im Kino „Das Leben des Brian“ oder ähnlich „anstößige“ Filme laufen, dann stört mich das doch zu Hause oder in der Kirche nicht. Wenn meine NachbarInnen auf die Idee kommen, sich gewaltverherrlichende und religionsverachtende Lieder in Maximallautstärke reinzuziehen oder auf dem Kirchenvorplatz zu protestieren, dann geht mir das aber umso mehr auf den Geist.
„Stille“ Feiertage sind ja schön und gut – aber dann mit gegenseitiger Rücksichtnahme. Lasst doch die Leute tanzen und gucken, was sie wollen – solange sie die Ruhe und Pietät der anderen in ihren Heimen oder Gottesstätten dabei nicht stören. Auf dass jedeR den Feiertag nach eigenem Gusto (und nicht auf Kosten anderer) feiern kann!